AfD-Mitgliedschaft kann für Bundespolizisten dienstliche Konsequenzen haben

Berlin: Wer als Bundespolizist in der AfD aktiv ist, muss unter Umständen mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Darauf weist das Bundesinnenministerium hin. Demnach kann eine Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei Zweifel an der beamtenrechtlichen Verfassungstreue auslösen. Laut Ministerium ist es aber immer eine Frage des Einzelfalls und hängt zum Beispiel davon ab, in welchem AfD-Landesverband der Bundespolizist aktiv ist.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 17.01.2025 16:00 Uhr

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