Landeswahlausschüsse entscheiden über Listen der Parteien

Berlin: Die Landeswahlausschüsse entscheiden zur Stunde über die Landeslisten der Parteien zur Bundestagswahl. Über diese können die Wahlberechtigten am 23. Februar mit ihrer Zweitstimme abstimmen. Für Schlagzeilen sorgte eine Beschwerde über die Aufstellung der FDP, und zwar in 14 der 16 Bundesländer. Dabei geht um einen möglichen Verstoß gegen den Grundsatz geheimer Wahlen bei den Aufstellungsverfahren. Die FDP-Spitze weist das allerdings zurück. Nach ihren Angaben erfüllen alle Landeslisten die rechtlichen Anforderungen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 24.01.2025 09:00 Uhr

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