Symbolbild Kinder und Corona
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Corona-Tests wegen Schnupfen: Kinderärzte völlig überlastet

Corona-Tests wegen Schnupfen: Kinderärzte völlig überlastet

Ein kleiner Patient und ein Test nach dem anderen: Kinderärzte in Niederbayern arbeiten derzeit oft am Belastungslimit. Denn schon bei den geringsten Krankheitssymptomen werden Kinder zum Corona-Test geschickt.

Weil Kinder schon bei milden Erkältungssymptomen einen negativen Coronatest eines Arztes vorweisen müssen, sind die Kinderarztpraxen in Niederbayern aktuell am Limit.

Verunsicherung bei Eltern und Erziehern groß

Die Überlastung bestätigt auch Dr. Peter Seidl vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.. "Das überfordert uns alle", so der Kinderarzt aus Waldkirchen im Landkreis Freyung Grafenau. Auch er sei heute von einem Patienten zum nächsten gehetzt. Dabei handle es sich meist um Kindergarten- oder Krippenkinder. Schulkinder kämen nur selten zum Testen, da sie mehrmals die Woche in der Schule getestet werden. Seidl sieht die Schuld allerdings weder bei den Eltern noch bei den Erziehern. Diese seien in der jetzigen Situation einfach verunsichert, so der Kinderarzt. 

Ausbrüche in Einrichtungen betreffen oft Erwachsene

Die meisten Pädagogen würden, um auf Nummer sicher zu gehen, die Kinder bei der kleinsten Infektion gleich nach Hause oder zum Arzt schicken, um Corona-Ausbrüche in den Einrichtungen zu vermeiden. Dabei seien es in den meisten Fällen nicht die Kinder mit Symptomen, die mit dem Coronavirus infiziert seien. Die meisten Corona-Infektionen in Kindergärten gehen laut Seidl auf Erzieherinnen und Erzieher zurück.

Kein Test = Schulschwänzer?

Den Eltern sei es bei der Erkrankung ihrer Kindergarten- und Kinderkrippen-Kinder selbst überlassen, ob sie sie einem Corona-Test unterziehen. Ohne Test müssten Kinder allerdings mindestens sieben Tage von der Betreuung daheimbleiben. Schüler, die sich nicht testen lassen wollen, oder Schüler, deren Eltern das Testen ihrer Kinder ablehnen, gelten allerdings seit Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als Schulschwänzer.

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