Ein Jäger aus Niederbayern hat in mehreren Kühlräumen zwischen 4.000 und 5.000 gefrorene Vögel und andere Tiere gelagert. Der Mann ist jetzt vom Amtsgericht Eggenfelden zu einer 14-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, das teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.
Der Jäger wurde demnach wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie wegen Waffendelikten verurteilt, da er zu Hause auch Munition und Sprengstoff ohne die notwendige Erlaubnis aufbewahrte. Das Urteil war bereits am Dienstag verkündet worden.
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Auch besonders streng geschützte Vögel unter toten Tieren
Der Verein "Komitee gegen den Vogelmord" hatte gegen den Jäger, der auch Tierpräparator ist, Anzeige wegen eines umfangreichen illegalen Tierhandels erstattet. Bei einer Durchsuchung des Grundstücks des 64-Jährigen stießen die Ermittler auf die Kühlräume, in denen massenhaft tote Mäusebussarde, Habichte, Uhus oder Buntspechte gelagert waren.
"Von diesen Tieren waren insgesamt 89 besonders beziehungsweise streng geschützte Tiere, weshalb der Angeklagte dann auch wegen entsprechender Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz verurteilt wurde", erläuterte die Gerichtssprecherin.
Urteil mit Signalwirkung
Das Komitee gegen den Vogelmord sieht das Urteil als ein wichtiges Signal gegen Artenschutzkriminalität. "Der illegale Handel mit Wildtieren ist ein Riesengeschäft, mit dem jedes Jahr Millionen von Euro umgesetzt werden", sagte der Vorsitzende Karl-Heinz Kreutzer. Er hofft, dass auch gegen Lieferanten und Kunden des Mannes ermittelt werde.
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