Schild mit Bundesadler am Eingang zum Bundesverfassungsgericht
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Das Bundesverfassungsgericht hat die von Joachim Wolbergs abgelehnt

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Wolbergsaffäre: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

Wolbergsaffäre: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

Der frühere Regensburger OB Joachim Wolbergs muss wieder vor Gericht. Der wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit verurteilte Politiker hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, die das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung annahm.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs nach seiner Verurteilung in der Regensburger Korruptionsaffäre war vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich. Wie Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting am Mittwoch mitteilte, hat das Verfassungsgericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Gericht: Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft

Inzwischen bestätigte das Gericht dem BR, dass kein Fall vorliege, in dem das Bundesverfassungsgericht "über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden kann". Des Weiteren betonte das Verfassungsgericht, dass sich den Darlegungen Wolbergs‘ nicht entnehmen lasse, "dass eine Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch die angegriffenen Entscheidungen möglich erscheint."

Erstes von zwei Verfahren muss neu verhandelt werden

Auch Anwalt Peter Witting verweist nun in einer Presseerklärung auf das Verfassungsgericht und dessen Hinweis, "dass der Rechtsweg vor den Fachgerichten noch nicht erschöpft sei", es also ein offenes Verfahren gebe. Damit ist die Wiederholung des ersten von zwei Wolbergs-Prozessen gemeint. In diesem war der frühere Oberbürgermeister zwar wegen Vorteilsannahme verurteilt worden, er blieb aber straffrei.

Dieses milde Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) gekippt und angeordnet, dass es am Landgericht München neu verhandelt werden müsse. Wegen der noch laufenden Verfassungsbeschwerde war der Prozess aber bisher nicht zustande gekommen. Das wird sich nun durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändern.

Wolbergs-Seite will Grundsatzfragen klären

In einem zweiten mittlerweile rechtskräftigen Urteil war Wolbergs außerdem wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. In der abgelehnten Verfassungsbeschwerde hatten Wolbergs und sein Anwalt vorgebracht, dass Amtsträger im Vergleich zu ihren Gegenkandidaten beim Einwerben von Parteispenden benachteiligt seien. Im Gegensatz zum amtslosen Gegenkandidaten sei ein amtierender Oberbürgermeister stets der Gefahr von Korruptionsdelikten ausgesetzt, wenn er Parteispenden annehme, so die Argumentation.

Anwalt bemängelt lange Entscheidungszeit

Wolbergs‘ Anwalt kritisiert nach der jetzigen Entscheidung das Bundesverfassungsgericht: "Warum das Bundesverfassungsgericht mehr als zweieinhalb Jahre benötigte, um eine vollständig inhaltsleere Entscheidung zu treffen, ist nicht nachvollziehbar." Nach Abschluss des noch offenen Verfahrens und der endgültigen Erschöpfung des Rechtswegs werde sich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer weiteren Verfassungsbeschwerde erneut mit den aufgeworfenen Rechtsfragen befassen müssen, kündigte Witting an.

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