Christian Lindner (r), Bundesfinanzminister, Bundeskanzler Olaf Scholz (M) und Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
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Ampel-Koalition verhängt Ausgabensperre für Klimafonds

Ampel-Koalition verhängt Ausgabensperre für Klimafonds

Die Ampel-Regierung hat für den Klimafonds KTF eine Ausgabensperre verhängt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts werde jetzt ein neuer Wirtschaftsplan ausgearbeitet, sagte Bundesfinanzminister Lindner.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Haushalt legt die Bundesregierung Vorhaben vorübergehend auf Eis, die aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden sollten.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) verhängte am Mittwoch eine Ausgabensperre für den KTF und kündigte einen neuen Wirtschaftsplan für die Jahre ab 2024 an. Der Sondertopf ist zum wichtigsten Finanzierungsvehikel für Klimaschutz und die Energiewende geworden. Deutschlands höchstes Gericht kippte aber den umstrittenen Nachtragshaushalt von Ende 2021, mit dem 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten aus der Corona-Pandemie umgewidmet und in den Klimafonds verschoben worden waren. Dieses Geld fehlt nun für geplante Investitionen. Das Urteil wird Lindner zufolge auch Auswirkungen auf die Bundesländer haben.

Habeck: Zugesagte Verpflichtungen werden eingehalten

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Er nannte zudem Beispiele für Vorhaben aus dem Klima- und Transformationsfonds: die Übernahme der Ökoenergie-Umlage und damit die Senkung der Stromkosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Förderung von Gebäudesanierung durch neue Fenster, Türen und Dämmung, die Förderung von E-Mobilität inklusive der Ladesäulen-Infrastruktur, die Unterstützung von Geothermie-Projekten und den Ausbau von Fernwärme.

Scholz: "Sorgfältige Prüfung"

Das Urteil kann laut Lindner weitgehende Auswirkungen auf die Haushaltspolitik von Bund und allen Ländern haben. Daher werde es eingehend geprüft, sagte er. Ähnlich äußerte sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Er kündigte an, die neuen Vorgaben zur Haushaltsaufstellung "genau zu beachten". Es sei denkbar, dass das Urteil "eine sehr tiefgreifende Veränderung der Haushaltspraxis" zur Folge hat, sagte er im Plenum des Bundestags. "Da gebietet sich kein Schnellschuss, sondern eine sorgfältige Prüfung." Auswirkungen auf den Zeitplan für die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 habe das Urteil aber nicht.

Er verwies darauf, dass die nun einkassierte Finanzierung des KTF in der Ampel-Koalition gemeinsam verabredet worden sei - "und wir stehen noch dazu, dass wir das gemeinsam getan haben", sagte er.

Merz: Union prüft nun auch WSF-Fonds

Die Union forderte die Ampel-Regierung nach dem Urteil auf, die Beratungen für den Haushalt 2024 sofort zu stoppen. Außerdem werde die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach dem Karlsruher Urteil nun auch prüfen, ob der Wirtschafts-Stabilisierungsfonds (WSF) ebenfalls rechtswidrig sei, kündigte Oppositionsführer Friedrich Merz am Mittwoch nach einer Sondersitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an. "Das ist das Ende aller Schattenhaushalte", sagte Merz. Insofern markiere das Urteil einen "historischen Tag". Sowohl der CDU-Chef als auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonten, dass sie auf keinen Fall für eine Lockerung oder Aufhebung der Schuldenbremse zur Verfügung stünden. Der CSU-Politiker sprach in Anspielung auf eine frühere Formulierung von Bundeskanzler Olaf Scholz von einer "Klatsche mit Doppel-Wumms" durch das Gericht.

Kreditermächtigungen von 60 Milliarden Euro

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen seine Entscheidung bekannt gegeben. Damit gab es einer Klage der CDU/CSU gegen den betreffenden Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Regierung statt. Lindner sagte, die Kreditermächtigungen seien daraufhin bereits gelöscht worden – womit das Geld nun im KTF fehlt.

Mit Informationen von dpa, AFP und Reuters

Im Audio: Reaktionen auf die Karlsruher Entscheidung

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil in Sachen Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil in Sachen Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021

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