Ein elektronischer Reisepass soll den Kinderreisepass ablösen. Das neue Dokument soll dann länger gültig sein und für weltweite Reisen genutzt werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Abschaffung des Kinderreisepasses hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Ab dem Jahreswechsel kann dieser nicht mehr beantragt werden, wie das Parlament am Freitag entschied.
Die speziellen Pässe für Kinder unter zwölf Jahren sind im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass nur eingeschränkt nutzbar. Zudem ist die Gültigkeit wegen europarechtlicher Vorgaben auf ein Jahr begrenzt. Kinderreisepässe enthalten anders als der elektronische Standard-Reisepass keinen Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt werden. Manche Länder verlangen deshalb für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind.
Gebühren höher als für normalen Reisepass
In der Begründung des nun beschlossenen Gesetzes wird auch darauf verwiesen, dass "bei Ausschöpfung der maximal fünfmaligen Verlängerung des Kinderreisepasses die Summe der Gebühren für die einmalige Ausstellung und fünfmalige Verlängerung höher ist als für die Ausstellung eines normalen, sechs Jahre gültigen Reisepasses".
Mit der Reform des Pass- und Ausweisgesetzes soll es den Behörden außerdem erleichtert werden, deutsche Sexualstraftäter und Extremisten an einer Ausreise zu hindern - und zwar dann, wenn zu befürchten ist, dass sie im Ausland Straftaten begehen. Wenn bestimmte Tatsachen diese Annahme begründen, erhalten solche Menschen entweder keinen Reisepass, der Pass kann ihnen entzogen oder die Ausreise untersagt werden.
Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. In einer ersten Stellungnahme hatte die Länderkammer unter anderem gefordert, die Abschaffung des Kinderreisepasses auf November 2025 zu verschieben. Dies lehnte die Bundesregierung ab.
Ausweisdokumente per Post: Unions-Abgeordneter übt Kritik
Vorgesehen ist außerdem, dass über entsprechende Verordnungsermächtigungen die Möglichkeit geschaffen werden soll, Pässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel auf Wunsch des Antragstellers auf dem Postweg zuzustellen. Damit müssten Bürgerinnen und Bürger für einen neuen Pass dann nur noch einmal zum Amt. Das sei im Prinzip eine gute Idee, sagte der Unionsabgeordnete Josef Oster. Doch "so wie es angelegt ist, wird es nicht funktionieren". Deshalb werde es dafür voraussichtlich auch keine breite Unterstützung in der Bevölkerung geben.
Mit Informationen von AFP und dpa
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