Verfassungsgericht gibt grünes Licht für Steuer auf Einweg-Verpackungen - nicht nur in Tübingen

Karlsruhe: Städte in Deutschland können eine Steuer auf Einwegverpackungen für Gerichte oder Getränke erheben. Das hat das Bundesverfassungsgerich entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen die Beschwerde eines Schnellrestaurant-Betreibers in Tübingen ab. Dort werden seit 2022 Abgaben für Einwegverpackungen erhoben. Oberbürgermeister Palmer sprach von einem Sieg für den Umweltschutz: Das Problem der Vermüllung und der Take-away Kultur haben ihm zufolge alle größeren Städte. Er gehe davon aus, dass andere Städte dem Beispiel von Tübingen folgen werden.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 22.01.2025 13:00 Uhr

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