Katharina Schulze von den Grünen sagt beim BR24-Wahl-Talk, Brennholz sei erlaubt. Das stimmt.
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Katharina Schulze von den Grünen sagt beim BR24-Wahl-Talk, Brennholz sei erlaubt. Das stimmt.

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#Faktenfuchs: Ja, das Heizungsgesetz erlaubt Brennholz

#Faktenfuchs: Ja, das Heizungsgesetz erlaubt Brennholz

Hubert Aiwanger von den Freien Wählern und Katharina Schulze von den Grünen streiten sich in der BR24 Wahlarena. Die Aussagen der Grünen-Spitzenkandidatin sind richtig. Ein #Faktenfuchs.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Wahlarena am .

Dieser Text ist Teil des Faktenchecks dem BR24-Wahl-Talk vom 06.09.2023 mit Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und erstmals am 07.09.2023 erschienen. Den Artikel finden Sie hier.

Die Behauptung:

Hubert Aiwanger (Freie Wähler): "Am Freitag soll ja jetzt dieses Heizungsgesetz quasi unverändert verabschiedet werden."

Der Kontext:

Als Reaktion auf diese Aussage widersprechen Florian von Brunn (SPD) und Katharina Schulze (Grüne): "Das stimmt nicht." Hubert Aiwanger ergänzt: "… mit dem Unterschied, dass Brennholz jetzt doch ein bisschen erlaubt ist." Schulze antwortet: "Nicht ein bisschen, es ist erlaubt."

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Richtig oder falsch?

Die Aussage, das sogenannte Heizungsgesetz gehe "unverändert" in die Bundestagsabstimmung, stimmt nur in Bezug auf den Gesetzentwurf selbst. Maßgeblich für die Entscheidung ist aber die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie, über die der Bundestag ebenfalls abstimmt. Darin wurden Änderungen vermerkt - und auch Regelungen zur Nutzung von Holz und Pelletheizungen aufgenommen. Heizen mit Holz ist demnach erlaubt. Was eine Beschlussempfehlung ist, können Sie hier nachlesen.

Die Fakten:

Der Bundestag soll am Freitag, den 8. September 2023, über das Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte "Heizungsgesetz" - entscheiden. Zur Abstimmung steht der Entwurf der Bundesregierung sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie.

Die Ampelkoalition hat ihre Pläne noch geändert

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lag kurz vor der Sommerpause vor und sollte damals schon nach dem Willen der Koalition verabschiedet werden. Diese Fassung wurde in der Zwischenzeit nicht mehr verändert. "Maßgeblich für die Entscheidung am Freitag ist eine Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses in Kombination mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung", schreibt BR-Hauptstadtkorrespondent Mario Kubina dem #Faktenfuchs. "Die Ampelkoalition hat ihre Pläne noch dahingehend geändert, dass die geplante Umrüstung auf klimafreundliches Heizen mit der kommunalen Wärmeplanung und entsprechenden Übergangsregelungen verzahnt wurde."

Heizen mit Holz ist weiter erlaubt

In diese Beschlussempfehlung (5. Juli 2023) nahm der Ausschuss für Klimaschutz und Energie auch "Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, zu Holz und Pelletheizungen sowie zu Quartieren (verbundene Gebäude)" auf (Seite 3 der Beschlussempfehlung). Auf Seite 5 heißt es: "Für viele Menschen, besonders im ländlichen Raum, spielt das Heizen mit Holz oder Pellets eine wichtige Rolle. Daher soll es auch weiterhin einen Beitrag leisten und als 65 Prozent erneuerbare Energien angerechnet werden."

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