Bus überholen
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Diese Verkehrsregeln gelten an einer Bushaltestelle

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Diese Verkehrsregeln gelten an einer Bushaltestelle

Diese Verkehrsregeln gelten an einer Bushaltestelle

Wie war das noch mal, wenn ein Bus mit Warnblinker eine Haltestelle anfährt? Überholen, warten, langsam oder in ganz normalem Tempo vorbeifahren? Gar nicht so einfach. So verhalten Sie sich richtig!

Der ADAC appelliert an Autofahrer, sich an einer Bushaltestelle an die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten und vorsichtig an haltenden Bussen vorbeizufahren. Wenn ein Schul- oder Linienbus mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt, darf er laut StVO nicht überholt werden.

Situation A:

Beim Linien- oder Schulbus ist das Warnblinklicht eingeschaltet, während er auf die Haltestelle zufährt.

Dann gilt: Sie dürfen diesen Bus nicht überholen und müssen hinter ihm bleiben.

Situation B:

Beim Linien- oder Schulbus ist das Warnblinklicht eingeschaltet, während er an der Haltestelle steht.

Wenn der Bus mit Warnblinker bereits in der Haltebucht steht, um Leute aus- und einsteigen zu lassen, gilt: Sie dürfen in Schrittgeschwindigkeit an der Haltestelle vorbeifahren. Notfalls müssen Sie anhalten. Fahrgäste dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Also mit ausreichend Abstand überholen. Schrittgeschwindigkeit heißt: 4 bis 7 km/h

Situation C:

Der Bus mit Warnblinker steht auf der Spur in der Gegenrichtung.

Sie dürfen auch dann nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker nicht auf Ihrer Fahrspur, sondern in der Gegenrichtung steht und Fahrgäste aus- und einsteigen lässt. Außer: Die Spuren für die zwei Richtungen sind baulich voneinander getrennt.

Situation D:

Der Bus will wieder losfahren.

Wenn der Schul- oder Linien-Bus wieder losfahren möchte, gilt: Einfädeln lassen!

Wann gilt's?

Diese Regeln zum Überholen gelten sowohl inner- als auch außerorts und sowohl bei Schul- als auch Linienbussen, nicht bei Fernbussen.

Wann müssen Busfahrer die Warnblinker anschalten?

Straßenverkehrsbehörden können für bestimmte Haltestellen anordnen, dass die Warnblinklichtanlage eingeschaltet werden muss. Dies soll der Sicherheit der Fahrgäste dienen.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Bei Missachtung der Verkehrsregel kann ein Bußgeld zwischen 15 und 70 Euro verhängt werden, je nachdem, ob auch Personen gefährdet worden sind.

ACE-Studie: Haltestellen-Regeln vielfach unbekannt oder missachtet

Auch wenn Schul- und Linienbusse nur mit einfachem Blinklicht Haltestellen anfahren, gilt: lediglich vorsichtig vorbeifahren. Der ACE (Auto Club Europa) hat im Sommer 2014 eine groß angelegte Verkehrsbeobachtung in Deutschland durchgeführt.

"Von insgesamt 5.468 beobachteten Autofahrern überholten 3.315 die blinkenden Busse ohne zu zögern. Nahezu 74 Prozent der Kraftfahrer passierten stehende Busse mit überhöhter statt mit Schrittgeschwindigkeit", stellte der ACE fest.

Personen, die sich an die Vorschriften hielten, wurden von anderen Autofahrern angehupt oder mit Gesten "beschimpft". Verkehrsvorschriften zum Verhalten an Bushaltestellen sind vielen nach Einschätzung des ACE gar nicht bekannt oder werden einfach ignoriert.