Eine Gutscheinkarte im roten Umschlag mit goldener Schrift neben einem Päckchen mit grüner Kräuselschleife
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Fristen beachten: Wann verlieren Gutscheine ihren Wert?

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Ablauf und Gültigkeit: Wann verlieren Gutscheine ihren Wert?

Ablauf und Gültigkeit: Wann verlieren Gutscheine ihren Wert?

Socken? Krawatte? Schenken ist schwierig in Zeiten, wo viele alles haben. Gutscheine sind deshalb ein beliebtes Geschenk. Man sollte aber einiges beachten, denn manchmal haben sie ihre Tücken. Mehr zu Fristen, Ablauf und Gültigkeit von Gutscheinen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Wenn die Ideen ausgehen, die Zeit knapp wird oder ein Einkaufbummel in den Menschenmassen zu viel wird, ist ein Gutschein ein beliebtes Geschenk. Wenn Sie einen Geschenkgutschein bekommen haben, sollten Sie einiges beachten, damit er nicht seinen Wert verliert.

Wie lange sind Gutscheine grundsätzlich gültig?

  • Ist der Gutschein unbefristet, also ohne Ablaufdatum? Dann gilt er für eine Frist von drei Jahren. Die Frist beginnt immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wenn Sie im Mai 2022 einen unbefristeten Gutschein geschenkt bekommen haben, müssen Sie ihn erst bis spätestens zum 31. Dezember 2025 einlösen.
  • Hat der Gutschein eine befristete Gültigkeitsdauer? Das ist in der Regel rechtens, außer die Frist ist zu knapp bemessen. Das Oberlandesgericht München zum Beispiel hat festgestellt, dass ein Gutschein für einen Einkauf bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein darf. Ist die Gültigkeitsdauer zu knapp bemessen, gilt der Gutschein bis zur Verjährung. Anders sieht es zum Beispiel mit Gutscheinen für eine Theaterveranstaltung aus, die an die Spielzeit gebunden sind. Das gleiche gilt auch bei Dienstleistungen wie Kosmetikbehandlungen oder Stadtrundfahrten. Da darf die Frist kürzer sein. Grund dafür ist, dass die Kosten für den Anbieter steigen könnten, zum Beispiel durch höhere Löhne. Schauen Sie also genau hin, ob sich auf dem Gutschein ein Hinweis auf die Gültigkeit befindet. "Gültig zwölf Monate" oder "einzulösen bis ...". Manchmal findet sich dieser Hinweis aber auch nur im Kleingedruckten!

Was passiert, wenn ein Gutschein abgelaufen ist?

Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: "Läuft die Frist ab, aber es sind noch keine drei Jahre seit dem Kauf des Gutscheins vergangen, können Sie zwar nicht mehr die Einlösung des Gutscheins verlangen, haben aber unserer Auffassung nach einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Geldwert des Gutscheins erstattet wird. Denn der Händler hat von Ihrem damaligen Schenker Geld für diesen Gutschein erhalten. Dürfte er dies einfach behalten, obwohl die regelmäßige Verjährung noch nicht abgelaufen ist, wäre er 'ungerechtfertigt bereichert'." Der Händler dürfe davon lediglich seinen entgangenen Gewinn einbehalten, denn schließlich hätte er bei rechtzeitiger Einlösung des Gutscheins ein Umsatzgeschäft gemacht. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Einzelfall ab.

Bei einem unbefristeten Gutschein kann sich der Händler allerdings auf eine Verjährung berufen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren (siehe oben). Dann können Sie auch kein Geld mehr verlangen. So entschied auch das Landesgericht Oldenburg am 20.08.2013 (Az. 16 S 702/12). Das gilt auch, wenn die Gutscheinfrist zu kurz bemessen war.

Ist ein Gutschein namentlich gebunden?

Auch wenn auf dem Gutschein ein Name angegeben ist, bindend ist das nicht. Der Gutschein kann von jedem anderen auch eingelöst werden - es sei denn, es gibt bestimmte Einschränkungen. Ist das Angebot des Gutscheins auf eine bestimmte Person zugeschnitten und erfordert zum Beispiel bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen, etwa bei einer sportlichen Aktivität, gilt das nicht.

Wie sieht es mit dem Wert und der Leistung des Gutscheins aus?

Es ist keine gute Idee, einen Gutschein für etwas zu verschenken, bei dem der Beschenkte noch draufzahlen muss, wenn er ihn in Anspruch nehmen möchte. Ein Gutschein von 20 Euro für eine Massage, die 40 Euro kostet, macht nicht wirklich Freude. Auf jedem Gutschein muss stehen, wer ihn ausgestellt hat und wie hoch der Betrag ist.

Gutscheine können nicht gegen Geld eingetauscht werden

Händler sind nicht verpflichtet, den Wert des Gutscheins in bar auszuzahlen. Schließlich will der Händler ja ein Geschäft machen und Ware verkaufen. Er muss nicht einmal den Restbetrag, der bei dem Kauf eines Produktes ggf. noch auf der Gutscheinkarte ist, auszahlen, so die Verbraucherzentralen. Der Kunde darf aber den Gutschein stückweise einlösen, wenn es für den Händler zumutbar ist.

Was ist, wenn der Händler pleite geht?

Pech hat der Gutscheinbesitzer, wenn der Händler pleite geht. Wer einen Gutschein kauft, geht in Vorkasse und hat in so einem Fall das Nachsehen. Der Gutschein ist wertlos. Allerdings können sich Betroffene mit ihrer Forderung an den Insolvenzverwalter wenden.

Gute Idee: Gutscheine selber gestalten

Verbraucherschützer raten, sich lieber genau zu überlegen, ob der Beschenkte mit dem Gutschein etwas anfangen kann. Denn je nach Gutscheintyp wird laut Schätzungen bis zur Hälfte nicht eingelöst - zur Freude der Händler. Wer einen selbst gemachten Gutschein verschenkt, hat mitunter weniger Sorgen und ist flexibler: Die Ablauffrist legt der Schenkende selbst fest, den Betrag sowieso und die Stückelung auch.

Dieser Artikel ist erstmals am 06.12.2019 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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