Firmen dürfen nicht mit gesundheitlichen Wirkungen von Pflanzenextrakten werben

EugH verbietet Gesundheits-Werbung für Pflanzenextrakte: Von der Luxemburger Entscheidung sind Unternehmen betroffen, die Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Stoffen vertreiben. Demnach dürfen sie diesen Extrakten keine gesundheitsbezogenen Wirkungen zuschreiben, wie etwa "leistungsfördernd" oder "stimmungsaufhellend". Zur Begründung hieß es, die Wirksamkeit dieser sogenannten Botanicals sei wissenschaftlich noch nicht gesichert.

Sendung: BR24 Nachrichten, 30.04.2025 14:45 Uhr

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