Staatsanwaltschaft will Sicherungsverfahren gegen Aschaffenburger Messerstecher beantragen

Der Attentäter von Aschaffenburg ist nach Einschätzung eines Gutachters psychisch krank: Zum Zeitpunkt der Tat am 22. Januar war er demnach schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft Augsburg will ein Sicherungsverfahren gegen den ausreisepflichtigen Afghanen beantragen und ihn dauerhaft in einer geschlossenen psychatrischen Abteilung unterbringen. Bei dem Messerangriff waren ein zweijähriges Kind und ein 41-jähriger Mann getötet worden.

Sendung: BR24 Nachrichten, 20.05.2025 18:45 Uhr

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