BGH kippt Abschlusskosten-Klausel in Riester-Verträgen
Die Riester-Rente ist ein Auslaufmodell - doch bestehende Verträge gelten weiter. Über einen Passus zu "gegebenenfalls" anfallenden Kosten hat nun der BGH entschieden. Anlass: der Text einer bayerischen Sparkasse. Das Urteil könnte viele betreffen.