Bildrechte: picture-alliance/dpa/Eibner-Pressefoto
Bildbeitrag

Feuerwehrleute

Bildbeitrag
>

Freiwillige Feuerwehr: Probleme mit der Versicherung

Freiwillige Feuerwehr: Probleme mit der Versicherung

Ehrenamtliche der Feuerwehr opfern für Einsätze nicht nur ihre Freizeit, sie riskieren auch ihre Gesundheit. Grundsätzlich sind die Feuerwehrleute im Dienst auch versichert. Doch wenn etwas passiert, will die Versicherung oft nicht bezahlen.

Über dieses Thema berichtet: Kontrovers am .

Es ist Juli 2014, als Feuerwehrmann Max Kallmünzer und seine Kollegen zu einem Einsatz an einer der gefährlichsten Straßen im Landkreis Landshut gerufen werden. Es ist Öl ausgelaufen, das so schnell wie möglich beseitigt werden muss. In der Hektik passiert es: Max Kallmünzer verletzt sich am Arm, als er wieder in das Fahrzeug steigen will.

Er schafft es noch, den Einsatz zu beenden, geht danach aber zum Arzt. Die Diagnose: Teilabriss der Bizepssehne. Der 47-jährige muss operiert werden, ist monatelang arbeitsunfährig. Bis heute spürt er die Folgen des Unfalls. Er hat starke Schmerzen wenn er zum Beispiel schwere Gegenstände hebt.

Versicherung will nicht für Verletzung des Feuerwehrmanns zahlen

Für Max Kallmünzer ist ganz klar: Die Verletzung ist ein Dienstunfall. Dafür kommt eigentlich die kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) auf, bei der alle freiwilligen Feuerwehrleute versichert sind. Doch die KUVB weigert sich zu zahlen. Ein Gutachter der Versicherung kommt zu dem Schluss, dass die Bizepssehne schon vorher beschädigt gewesen sei, der Feuerwehreinsatz sei gar nicht die Ursache für die Verletzung. Max Kallmünzer traf diese Nachricht wie ein kleiner Weltuntergang: "Man hat seinen Feuerwehrdienst gemacht und dann kommt so ein Schreiben wegen Vorschädigungen." Er wusste nämlich nichts von dem Vorschaden in seinem Arm. Max Kallmünzer nimmt sich einen Anwalt.

Ähnlich wie ihm ist es auch dem Feuerwehrmann Michael Henkel ergangen. Er ist seit 26 Jahren im Dienst, hat unzählige Einsätze gefahren. Beim Beladen eines Fahrzeugs reißt der Meniskus im linken Knie. Auch er geht davon aus, dass die KUVB die Kosten übernimmt. Auch bei ihm - Fehlanzeige: "Es kann ja nicht sein, dass wir Freiwillige Dienst machen und anderen Menschen helfen und dann passiert uns was."

Arbeitsunfall ist nicht gleich Arbeitsunfall

Auch Michael Henkel klagt, doch er verliert. Es bleibt dabei, die Unfallversicherung muss nicht zahlen. Zwar springt in diesem Fall die gesetzliche Krankenversicherung ein, doch die zahlt für Lohnausfall deutlich weniger. Warum werden den ehrenamtlichen Feuerwehrmännern die Leistungen verwehrt? Auf Anfrage bei der kommunalen Unfallversicherung Bayern heißt es, dass der Gesetzgeber festgeschrieben hat, dass "nicht alles, was sich während des Feuerwehrdienstes ereignet, ein Arbeitsunfall ist." Vielmehr gehe es darum, was sich in Folge eines Einsatzes ereignet habe.

Die Versicherung muss also prüfen, ob ein körperlicher Schaden durch den Einsatz verursacht wurde oder nur während des Einsatzes aufgetreten ist. Die KUVB spricht dabei von nur 40 Fällen pro Jahr. Doch schon in Buch am Erlbach ist Feuerwehrmann Max Kallmünzer nicht der einzige Feuerwehrmann, für den die Versicherung zunächst nicht zahlen wollte.

Finanzielle Entschädigungen des Freistaats für verletzte Feuerwehrleute

Die Politik sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Das Bayerische Sozialministerium verweist auf finanzielle Entschädigungen des Freistaats für solche Feuerwehrleute. Auch Max Kallmünzer hätte vom Freistaat Geld bekommen, maximal 1.000 Euro, aber er hat abgelehnt: Es gehe ihm nicht um das Geld, sondern um das Recht - für ihn und seine Kameraden und Kameradinnen, damit endlich einmal Klarheit herrsche.

Bis heute kämpft Max Kallmünzer. Wenn es bei der Ablehnung seiner Klage bleibt, überlegt er, nach 30 Jahren vom aktiven Feuerwehrdienst zurückzutreten.