Eine Verurteilung wegen Verharmlosung des Holocaust komme nur bei Äußerungen in Betracht, die die "Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung" tatsächlich gefährden könnten. Die Richter gaben damit einer Verfassungsbeschwerde statt, die sich gegen eine solche Verurteilung richtete. Allein der Schutz vor einer "Vergiftung des geistigen Klimas" rechtfertige eine solche Verurteilung nicht.
Urteil gegen Holocaustleugnerin bestätigt
Dagegen wurde die Freiheitsstrafe einer 89-Jährigen wegen Volksverhetzung bestätigt. Die bereits wegen volksverhetzender Äußerungen vorbestrafte Frau hatte die Ermordung von Juden in Auschwitz-Birkenau in mehreren Artikeln geleugnet. Sie war deshalb zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.