Bildrechte: dpa-Bildfunk/Arne Dedert
Bildbeitrag

Symbolbild: Schwarzfahren

Bildbeitrag
>

Schwarzfahren bleibt Straftat

Schwarzfahren bleibt Straftat

Schwarzfahren in Bussen und Bahnen bleibt weiter eine Straftat. Das hat der Bundestag entschieden. Für den Antrag von Grünen und Linken, das Vergehen künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen, gab es keine Mehrheit ab.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung erklärte, Schwarzfahren sei "in hohem Maße unsolidarisch und insofern auch verurteilungswürdig". Die Linken-Parlamentarierin Niema Movassat verwies dagegen darauf, dass derzeit etwa 5.000 Menschen im Gefängnis säßen, weil sie die verhängte Geldstrafe nicht zahlen könnten. Das sei angesichts von Kosten von 130 Euro pro Häftling und Tag "irrsinnig".

Movassat zog den Vergleich mit dem Falschparken. Das gelte nur als Ordnungswidrigkeit, obwohl in beiden Fällen in etwa "der gleiche Unrechtsgehalt" zugrunde liege.

Unter anderem hatte auch der deutsche Richterbund dafür plädiert, das Schwarzfahren als Tatbestand im Strafgesetzbuch zu überprüfen. Gegen die Pläne sprach sich der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen aus.