Ab heute ist Mutterschutz nach einer Fehlgeburt möglich

Berlin: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Die entsprechende Gesetzesänderung trat in der Nacht auf heute in Kraft. Damit erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von den körperlichen und seelischen Belastungen zu erholen. Der Gesetzentwurf der Union wurde kurz vor der Bundestagswahl mit den Stimmen der rot-grünen Minderheitsregierung beschlossen. Schätzungen zufolge ereignen sich in Deutschland jährlich etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten - etwa 84.000 - erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist vorerst aber weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.06.2025 12:00 Uhr

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