AfD klagt gegen Ordnungsgelder im Landtag

Wer im bayerischen Landtag eine Sitzung stört oder sich im Ton vergreift, kann seit einem Jahr zur Kasse gebeten werden. Dagegen hat die AfD jetzt Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Grund für die Änderung des Abgeordnetengesetzes waren wiederholte Pöbeleinen von AfD-Abgeordneten: Im März musste der AfD-Politiker Oskar Lipp 1.000 Euro zahlen, weil er den NS-Begriff "Endsieg" verwendet hatte. Das Gesetzt schreibt vor, dass das Landtags-Präsidium bei Pöbeleien zunächst einen Ordnungsruf erteilt, als zweiter Schritt ist eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro vorgesehen, bei Wiederholungstätern können bis zu 4.000 Euro erhoben werden.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 27.08.2025 15:00 Uhr

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