BGH: Bundeskartellamt darf Apple schärfer kontrollieren

Das Bundeskartellamt darf den US-Konzern Apple schärfer kontrollieren: Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er bestätigte die Einstufung des Kartellamts, wonach Apple ein Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit ist der Weg frei, bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten, wie das Sammeln von Nutzerdaten. Kritisch sieht der BGH vor allem die App-Stores.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 18.03.2025 13:00 Uhr

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