BND muss laut Urteil keine Auskunft über Erkenntnisse zum Corona-Ursprung geben

Bundesnachrichtendienst muss keine Auskünfte über Erkenntnisse zu Corona-Ursprung geben: Das Bundesverwaltungsgericht hat einen entsprechenden Antrag eines Presseverlags abgelehnt. Dem Grundrecht der Pressefreiheit könnten private oder öffentliche Interessen entgegenstehen, die als höheres Rechtsgut einzustufen seien, so die Begründung. Der BND soll Kenntnisse darüber haben, wonach das Corona-Virus aus einem chinesischen Labor stammen könnte. Peking hatte dem widersprochen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 22.04.2025 13:15 Uhr

Zur BR24 Startseite