Faeser stellt Bericht zu Asylverfahren in Drittstaaten vor

Berlin: Das Bundesinnenministerium hat einen Bericht zu Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union vorgelegt. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Verlagerung rechtlich möglich ist. Dafür muss aber sowohl das deutsche als auch das EU-Recht geändert werden. Der Bericht spricht von einem Baustein von vielen zur Steuerung von Migration. Als Massenverfahren sei das Drittstaatenkonzept untauglich. Die scheidende Ministerin Faeser verwies außerdem auf die Erfahrungen von Großbritannien. Die Regierung in London wollte Asylbewerber ins afrikanische Ruanda ausfliegen, was ihr vom Obersten Gericht verboten wurde. Solche Versuche verursachten immense Kosten und könnten auf ganzer Linie scheitern, sagte Faeser. Die künftige Bundesregierung muss nun über Konsequenzen aus dem Bericht entscheiden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 04.05.2025 14:00 Uhr

Zur BR24 Startseite