Hecken haben laut BGH keine Höhenbegrenzung

Ein Nachbarstreit in Hessen hat es bis vor das oberste deutschen Zivilgericht geschafft: Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: Eine Hecke, auch wenn sie aus Bambus besteht, darf mit dem nötigen Abstand zum Nachbargrundstück beliebig hoch sein. Mögliche Grenzen können demnach nur die Länder über ihr Nachbarschaftsrecht vorgeben. Der konkrete Rechtsstreit über eine rund sechs Meter hohe Bambushecke muss trotzdem noch einmal vor Gericht verhandelt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt soll nun nachprüfen, ob die Hecke den gesetzlichen Grenzabstand von 75 Zentimetern zum Nachbargrundstück tatsächlich einhält.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 28.03.2025 10:00 Uhr

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