Karlsruhe kippt Regeln der Triage für Ärzte

Bundesverfassungsgericht erklärt Gesetz zur sogenannten Triage für nichtig: Nach Auffassung der Karlsruher Richter hätte der Bundestag die Regelungen vor drei Jahren gar nicht beschließen dürfen. Das falle in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Triage bezeichnet die Vorgabe für Ärzte, wonach bei knappen Ressourcen in einer Notlage die Reihenfolge der Behandlung der Patienten festgelegt ist. Bundesgesundheitsministerin Warken erklärte, man werde nun zusammen mit den Ländern die notwendigen Schlüsse ziehen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 04.11.2025 19:45 Uhr

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