Landtag will Ladenschlussgesetz verabschieden

München: Einkaufen am Sonntag bleibt in Bayern grundsätzlich verboten. Das neue Ladenschlussgesetz, das der Landtag heute beschließen will, sieht aber mehrere Ausnahmen vor: Digitale Kleinsupermärkte ohne Personal dürfen künftig rund um die Uhr öffnen, auch sonntags. Bezahlt wird an Selbst-Scanner-Kassen. Händler dürfen außerdem an vier Werktagen pro Jahr länger als bis 20 Uhr aufsperren. Ansonsten bleibt es bei der Ladenöffnungszeit unter der Woche beim Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr. Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden wie bisher viermal pro Jahr zugelassen. - Beim Ladenschluss geht Bayern damit weiterhin einen eigenen Weg. In mehreren anderen Bundesländern können Geschäfte werktags rund um die Uhr öffnen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 10.07.2025 09:00 Uhr

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