Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonkräfte sind rechtlich nicht möglich

Alle Arbeitskräfte - auch in der Landwirtschaft - müssen den gesetzlichen Mindestlohn bekommen: Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt. Ausnahmen würden gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz verstoßen. Ressortchef Rainer hatte sich zuvor offen gezeigt für die Forderung des Bauernverbands, Saisonarbeitern nur 80 Prozent des Mindestlohns zu zahlen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 15.07.2025 17:15 Uhr

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