Münchner Supermarkt darf 77-Jähriger Hausverbot erteilen

München: Ein Münchner Supermarkt darf einer Anwohnerin verbieten, dort einzukaufen. Das hat das Amtsgericht München entschieden und damit die Klage einer 77-Jährigen abgewiesen. Hintergrund sind mehrere Vorfälle: Die Frau hatte etwa von ihrer Wohnung über dem Supermarkt aus Kunden beleidigt. Sie gab an, gesundheitlich eingeschränkt zu sein und in der Filiale einkaufen zu müssen. Das Gericht erklärte, dass der Supermarkt generell ein Hausverbot erteilen kann - egal ob ein Fehlverhalten vorliegt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 28.04.2025 20:00 Uhr

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