Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld tritt in Kraft

Bei den Familienleistungen wird gekürzt: Nunmehr haben nur Paare und Alleinerziehende ein Anrecht auf Elterngeld, die die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt für alle, deren Kind ab heute geboren wird. Bisher lag die Grenze bei 200.000 Euro. Außerdem startet heute ein Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein. Autofahrer können hierfür eine App nutzen.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 01.04.2025 11:00 Uhr

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