Doch in Bayern regelt der Freistaat die Höhe der Kosten für Anwohnerparkausweise.
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Bildunterschrift: Viele bayerische Kommunen würden die Gebühren für Anwohnerparkausweise gern anheben. Und damit nachhaltige Mobilität fördern.

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Anwohnerparken kostet in München weiter 30 Euro im Jahr

Anwohnerparken kostet in München weiter 30 Euro im Jahr

In Bayern kostet ein Anwohnerparkausweis pro Jahr maximal 30 Euro. Das Bundesverwaltungsgericht hält Gebühren von um die 360 Euro pro Jahr für angemessen. Trotzdem werden sie in Bayern vorerst nicht steigen, obwohl viele Kommunen das wollen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die Parkgebühren für das allgemeine Parken sowie für Handwerk, Gewerbe und Handel hat der Münchner Stadtrat schon 2022 erhöht. Sobald möglich, sollen auch die Gebühren für das Anwohnerparken angepasst werden, so das Mobilitätsreferat der Stadt auf BR-Anfrage.

Innenministerium ändert Regelung um Anwohnerparkgebühren vorerst nicht

Doch was ein Anwohnerparkausweis kostet, regelt für ganz Bayern der Freistaat, genauer gesagt: Das bayerische Innenministerium. Und das sagt gegenüber dem BR, man könne zwar nachvollziehen, dass viele Kommunen die Anwohnerparkgebühren erhöhen wollen. Aber: "Vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungen der Bürger durch die allgemeinen Preissteigerungen, die hohen Energiepreise und die anhaltend hohe Inflation haben wir uns entschieden, die weitere Ausarbeitung des dafür notwendigen Verordnungsverfahrens in Bayern vorerst zurückzustellen." Heißt konkret: Kommunen in Bayern können weiterhin nicht die Gebühren erhöhen oder selbst entscheiden, wie viel Anwohnerparkausweise bei ihnen kosten sollen. Die Stadt Rosenheim erklärt dazu auf Anfrage des BR, dass sie sich aus diesem Grund mit dem Thema aktuell nicht beschäftigt.

Bundesverwaltungsgericht hält hohe Anwohnerparkgebühren für angemessen

Gestern erst hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über einen Fall aus Freiburg geurteilt. Dort hatte die Stadt von 30 Euro auf durchschnittlich 360 Euro angehoben.

Das Gericht hatte die Freiburger Gebührensatzung zwar für unwirksam erklärt, weil die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen. Außerdem seien Ermäßigungen aus sozialen Gründen unzulässig, ebenso wie die zu großen Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge. Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro pro Jahr hatten die Bundesverwaltungsrichter allerdings keine Bedenken.

Städtetag fordert Erhöhung der Parkgebühren auf 200 bis 300 Euro

Der Städtetag hält die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anwohnerparkgebühren in Freiburg unterm Strich für eine "gute Nachricht". Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy teilte mit: "Die Höhe der Gebühr hat das Gericht ausdrücklich nicht in Zweifel gezogen, das ist gut so." Schon vor einer Weile hatte der Städtetag eine Erhöhung der Parkgebühren auf 200 bis 300 Euro vorgeschlagen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch eine Studie im Auftrag des Münchner Verkehrsverbundes. Und auch die Deutsche Umwelthilfe fordert in Zusammenhang mit dem gestrigen Urteil eine Erhöhung auf durchschnittlich mindestens 360 Euro pro Jahr - heruntergerechnet wäre das pro Tag weniger als ein Euro.

30 Euro pro Jahr decken Verwaltungsaufwand der Kommunen nicht

Die aktuell maximal rund 30 Euro Anwohnerparkgebühr pro Jahr in Bayern decken laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) zum Beispiel den Verwaltungsaufwand der Kommunen nicht. Auch die Stadt München teilt gegenüber dem BR mit, dass Parkplätze im öffentlichen Raum unter Wert bereitgestellt werden. Zum Vergleich: Die Miete für einen Park- oder Stellplatz liegt in München schnell bei mindestens 50 Euro - pro Monat! Laut Stadt München stünden Autos durchschnittlich 23 Stunden pro Tag und belegten in dieser Zeit wertvollen Platz, auf dem sich stattdessen Menschen aufhalten oder der für nachhaltige Mobilitätsformen genutzt werden könnte.

Mehr Geld für Ausbau nachhaltiger Mobilität

Die Deutsche Umwelthilfe sieht in dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht ein klares Signal für die Mobilitätswende. In Reaktion auf das Urteil sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, der öffentliche Raum sei knapp und dürfe nicht länger für 8 Cent pro Tag verramscht werden. Resch weiter: "Die Einnahmen müssen in den massiven Ausbau von Bus und Bahn sowie Rad- und Gehwegen fließen."

Das wünscht sich auch die Stadt München. Sie sieht die Anpassung von Parkgebühren als Teil eines gesamtstrategischen Ansatzes, der am Ende spürbaren Einfluss auf die gesamte Mobilitätssituation mit sich bringen kann.

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