Kommentar von Nikolaus Neumaier, BR-Landespolitik
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Nikolaus Neumaier, BR-Landespolitik

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Kommentar: Alternativlos - Regieren im Notfallmodus

Kommentar: Alternativlos - Regieren im Notfallmodus

Besondere Vollmachten für die Exekutive, Beschlüsse im Eiltempo: Was normalerweise undenkbar erscheint, ist jetzt in der Coronakrise absolut notwendig, meint Nikolaus Neumaier. Dennoch brauche es eine Exit-Strategie.

Corona verändert Bayern und Deutschland. Das Virus hat die Ausgangsbeschränkungen erzwungen und das Virus führt dazu, dass Landtage und Bundestag den Regierungen Vollmachten zugestehen, die noch vor Wochen undenkbar waren.

Rettungspakete in Rekordgröße werden scheinbar durchgewunken. Der Staat will sich an Unternehmen beteiligen, um sie zu schützen. Die Exekutive bekommt Durchgriffsrechte. Staatsrechtler mahnen deswegen zur Wachsamkeit, doch die jetzigen Entscheidungen waren und sind alternativlos.

Durchgriffsrechte für die Exekutive

Die Krise zwingt Regierungen und Parlamente zu schnellen Entscheidungen. In Bayern wurde jetzt das Infektionsschutzgesetz innerhalb von sieben Tagen und mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen. Ein alternativloser Schritt, weil wochenlange parlamentarische Beratungen nicht vertretbar gewesen wären.

Es geht um Tage, nicht um Wochen. Beatmungsgeräte müssen wenn nötig jetzt beschlagnahmt werden. Die Herstellung von Schutzkleidung muss jetzt angeordnet werden können. Der Staat ist in seinen Grundpflichten gefordert. Leben, Gemeinwohl und körperliche Unversehrtheit zu schützen. So geben es bayerische Verfassung und Grundgesetz vor.

Parlamentarische Demokratie wird nicht ausgehebelt

Mit den Schnell-Entscheidungen maßen sich der Staat und die Verantwortlichen keine Sonderrechte an. Unsere Gemeinwesen, Bayern wie Deutschland, sind stabil. Niemand plant eine Entmachtung des Parlaments. Die Vollmachten sind gut überlegt. In Bayern kann auch der Ministerpräsident nicht alleine den Gesundheitsnotstand ausrufen und mit Verfügungen durchregieren.

Die bayerische Opposition hat zu Recht durchgesetzt, dass dieser Notstand nur vom Kabinett festgestellt werden kann. Parlamentarisch besser wäre es natürlich, wenn auch der Landtag zustimmen müsste. Doch wenn Abgeordnete reihenweise erkranken sollten, wäre ein Parlament vielleicht gar nicht mehr beschluss- und handlungsfähig. Darum macht das verabschiedete Gesetz so Sinn. Es ist für den Notfall ausgelegt und es dauert auch nicht unbegrenzt. Zum Jahresende verliert das bayerische Infektionsschutzgesetz automatisch seine Gültigkeit.

Wie sieht die Exit-Strategie aus?

Wir leben im medizinisch gebotenen Ausnahmezustand, doch Fraktionen und Regierung denken bereits an die Zeit nach Corona. Das ist absolut geboten. Die Wirtschaft muss schnell wieder in Gang kommen. Die Menschen brauchen schnell Gewissheit, wie lange Kurzarbeit gearbeitet wird und wie lange sie mit einem geringeren Haushaltseinkommen auskommen müssen.

Eine Blaupause gibt es auch bei dieser Frage nicht, doch die Politik tut gut daran schon jetzt eine Strategie zu entwickeln, wie das Land aus dem jetzigen Shutdown, dem Zwangsstillstand, wieder herauskommen kann. Möglicherweise gehört dazu auch ein Wechsel in der Strategie. Ob es geboten ist, Risikogruppen noch stärker zu schützen und an anderer Stelle wieder in den gewohnten Alltag zu kommen, wird man aber erst beantworten können, wenn klar ist, wie sich die Pandemie weiterentwickelt. Und so weit sind wir leider noch nicht.

Ein Kommentar von Nikolaus Neumaier, Leiter Redaktion Landespolitik