Etwa ein Jahr nach dem Verkehrsunfall auf der B14 bei Ansbach, bei dem eine junge Mutter ums Leben kam, hat sich der Unfallverursacher, ein 21-jähriger US-Soldat, vor Gericht verantworten müssen. Von der Militärjustiz wurde ihm fahrlässige Tötung vorgeworfen. Nun ist klar: Der Mann wird aus der Armee entlassen, wie es in einer Pressemitteilung der US-Armee in Katterbach heißt.
Nach tödlichem Unfall: US-Soldat stellt sich Militärgericht
Am vergangenen Dienstag wurde die Anklage gegen den Militärpolizisten vor US-amerikanischem Gericht in Katterbach verlesen. Anders als in Deutschland muss aber nicht immer zwingend ein Prozess folgen – so auch in diesem Fall: Der US-Soldat plädierte auf nicht schuldig und hatte die Wahl zwischen einem Geschworenen-Prozess und Militärgericht. Er erklärte sich bereit, sich einem Militärgericht zu stellen. Damit war die Verhandlung nach kurzer Zeit geschlossen.
Unehrenhafte Entlassung aus Armee statt Gefängnisstrafe
Anschließend beantragte der 21-Jährige die Entlassung aus der Armee. Dies ist in den USA eine Möglichkeit, einen Prozess und eine Gefängnisstrafe zu umgehen – die sogenannte "Kapitel-10-Entlassung" (Chapter 10 Discharge). Gleichzeitig bedeutet das aber auch: Die unehrenhafte Entlassung aus der US-Armee, eine Geldstrafe sowie den Verlust der Veteranen-Entgelte.
Eine solche unehrenhafte Entlassung wiegt oft schwerer als eine Gefängnisstrafe und kommt einer gesellschaftlichen Ächtung gleich. Eine Verjährung ist nicht möglich, zudem kann der Ex-Soldat mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Berufe mehr bei einem staatlichen US-Arbeitgeber ausführen. Auch viele andere amerikanische Arbeitgeber fragen bei Vorstellungsgesprächen oft nach dem Abgang aus der Armee.
Das Militärgericht sowie die Angehörigen der tödlich verunglückten 33-jährigen Frau stimmten dem Antrag am vergangenen Donnerstag zu, heißt es in der Pressemitteilung. Der Prozess sei damit abgeschlossen, der Soldat wird damit unehrenhaft aus der Armee entlassen und in die USA zurückkehren.
Familie hat trotz des Urteils zivilrechtliche Ansprüche
Allerdings, das erklärte die Ansbacher Staatsanwaltschaft auf BR-Anfrage, kann die Familie der Angehörigen trotz des Urteils des Militärgerichts vor einem Zivilgericht klagen. "Zivilrechtliche Ansprüche der Angehörigen bleiben durch das strafrechtliche Verfahren unberührt. Die unehrenhafte Entlassung und die damit verbundene Einstellung des Militärstrafverfahrens hindert die Angehörigen somit nicht an der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche“, heißt es. Mögliche Entschädigungsansprüche, wie beispielsweise Schmerzensgeld, werden durch das Strafverfahren also nicht beeinflusst oder aufgehoben.
Frau auf Geh- und Radweg mit Militärfahrzeug erfasst
Der damals 19-jährige Militärpolizist war am 12. Januar 2025 mit einem Dienstwagen auf der B14 in Höhe des Ansbacher Ortsteils Obereichenbach unterwegs. Dort kam er von der Fahrbahn ab, das Fahrzeug geriet auf einen Geh- und Radweg und erfasste eine 33-jährige Frau. Die Mutter erlitt durch den Zusammenstoß schwerste Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sie wenig später starb.
US-Soldat am Steuer eingeschlafen?
Wie es zu dem Unfall kam, ist noch immer nicht vollständig geklärt. Kurz nach dem Unfall erklärte die Ansbacher Staatsanwaltschaft, dass bei dem Militärpolizisten weder Alkohol noch Drogen nachgewiesen wurden. Weiter hieß es, dass Gutachter kein Bremsmanöver feststellen konnten. Daher sei es plausibel, dass der Fahrer möglicherweise am Steuer eingeschlafen sei.
Auf erneute Nachfrage zum Unfallhergang erklärte die Staatsanwaltschaft heute gegenüber dem BR: "Ob der beschuldigte US-Soldat damals am Steuer eingeschlafen ist, ließ sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens nicht mit Sicherheit feststellen, so dass wir dies weder ausschließen noch bestätigen konnten."
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