Der Unfallverursacher und sein Beifahrer müssen sich laut Anklage wegen Mord und Beihilfe zum Mord vor dem Landgericht Augsburg verantworten.
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Der Unfallverursacher und sein Beifahrer müssen sich laut Anklage wegen Mord und Beihilfe zum Mord vor dem Landgericht Augsburg verantworten.

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Raser-Unfall: Staatsanwalt fordert siebeneinhalb Jahre Haft

Raser-Unfall: Staatsanwalt fordert siebeneinhalb Jahre Haft

Mit bis zu 204 km/h über die Landstraße: Im Mordprozess nach einem tödlichen Verkehrsunfall im nordschwäbischen Monheim sind die Plädoyers gesprochen worden. Jetzt wird es wohl nicht mehr darum gehen ob, sondern welche Strafe dem Unfallfahrer droht.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau - Der Süden am .

28 Sekunden vor dem Unfall: Der Angeklagte überholt einen Lkw und beschleunigt. Acht Sekunden vor der Kollision: Der Angeklagte geht vom Gas, kann aber nicht mehr verhindern, dass sein 240 PS starker und illegal getunter Audi ausbricht und in den Gegenverkehr kracht. Auf die Sekunde genau kann sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer auf den Unfall beziehen. Der Grund: Im Auto des Unfallverursachers und Hauptangeklagten vor dem Landgericht Augsburg läuft am Abend des 6. April 2021 eine sogenannte Dash-Cam mit. Sie zeichnet die Raserfahrt und die Gespräche im Auto auf.

Angeklagter soll Führerschein für immer verlieren

Deshalb ist zum Ende des Prozesses der Unfallhergang klar und von allen Beteiligten unbestritten. Der 28 Jahre alte Angeklagte rast mit bis zu 204 km/h auf einer Landstraße bei Monheim. Die 54 Jahre alte Frau in dem entgegenkommenden Auto habe keine Zeit mehr gehabt zu reagieren, sagt der Staatsanwalt. Sie stirbt durch den Aufprall sofort.

Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren und, dass der Hauptangeklagte für immer seinen Führerschein verliert. Für den Mitangeklagten fordert die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe. Sie sieht es als bewiesen an, dass der 29-Jährige vom Beifahrersitz aus den Unfallfahrer angefeuert habe, möglichst schnell zu fahren.

Staatsanwalt: Kein Mord, aber verbotenes Autorennen

Abgerückt ist die Staatsanwaltschaft aber vom ursprünglichen Vorwurf des Mordes. Zwar sei das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt, weil die verstorbene Frau im entgegenkommenden Auto keine Chance mehr gehabt habe, sich zu wehren. Aber ein Vorsatz des Hauptangeklagten, jemanden zu töten, sei nicht mehr zu erkennen.

Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich aber um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Dafür braucht es nicht zwingend ein Rennen zwischen zwei Autos, es reicht laut Gesetz, wenn jemand alleine fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Verteidiger hält maximal vier Jahre Gefängnis für angemessen

Dass es wirklich um die höchstmögliche Geschwindigkeit ging, das bezweifelt die Verteidigung. Außerdem sei der – noch recht neue – Paragraph im Strafgesetzbuch zum verbotenen Autorennen zu unbestimmt formuliert. Verteidiger Moritz Bode sagte in seinem Plädoyer, was passiert ist, sei unvorstellbar und schockierend, aber sein Mandant habe sich vor Gericht geäußert und sich entschuldigt.

In diesem Moment zeigt der Hauptangeklagte erstmals eine Regung, senkt den Kopf, seine Augen werden feucht. Am Ende wird er noch mal sagen, dass es ihm aufrichtig leidtut und er sich immer schuldig fühlen wird. Die Verteidigung hält eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine Haftstrafe von maximal vier Jahren für "tat- und schuldangemessen."

Hauptangeklagter hat viele Vorstrafen

Die Urteilsfindung sei kompliziert, sagte der vorsitzende Richter Roland Christiani nach den Plädoyers. Deshalb ziehe sich das Gericht zurück und werde nächste Woche das Urteil verkünden.

Interessant wird dabei auch, welche Bedeutung die Richter den Vorstrafen beimessen. Der Hauptangeklagte war zuvor schon mehrfach viel zu schnell unterwegs, wurde wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung verurteilt. Bei dem Unfall selbst stand er unter dem Einfluss von Marihuana.

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