Am vergangenen Dienstag wurde in München ein 14-Jähriger von der Polizei angeschossen, weil er eine täuschend echt aussehende Softair-Waffe bei sich trug. Wenige Tage später kam es in Würzburg zu einem Polizeieinsatz, weil zwei Erwachsene mit täuschend echt aussehenden Spielzeugpistolen in der Stadt unterwegs waren.
Welche Regeln gelten für Spielzeugwaffen und für sogenannte Anscheinswaffen – die sich von echten optisch kaum unterscheiden lassen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wann gilt eine Waffe als Spielzeug?
Waffenimitate gelten nach dem Waffengesetz dann als Spielzeug, wenn sie "erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel" bestimmt sind. Das ist laut dem Gesetz dann der Fall, wenn ihre Größe "die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreitet", wenn sie "neonfarbene Materialien" enthält oder "keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen" auf das Spielzeugmodell gedruckt wurden.
Außerdem muss die Geschossenergie einer Spielzeugwaffe unter 0,5 Joule liegen. Dieser Wert mag zwar gering wirken, allerdings konzentriert er sich bei einem kleinen Geschoss auf eine winzige Stelle. Besonders im Augenbereich kann das bereits zu Verletzungen führen.
Was sind Anscheinswaffen?
Anscheinswaffen sind nach dem Waffengesetz Gegenstände, die sich vom Aussehen her kaum von einer echten Waffe unterscheiden lassen. Sie haben deshalb eine waffenrechtliche Bedeutung – auch, wenn ihre Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt.
Ab welchem Alter darf ich Spielzeug- oder Anscheinswaffen kaufen?
Spielzeugwaffen, die klar als Spielzeug erkennbar sind und unter 0,5 Joule Geschossenergie haben, dürfen in Deutschland ohne Altersbeschränkung verkauft werden.
Anscheinswaffen verkaufen viele Händler hingegen erst an Personen ab 14 Jahren. Darauf haben sich viele Händler freiwillig geeinigt. Gesetzlich ist keine Altersbeschränkung vorgeschrieben.
Erst, wenn die Geschossenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule liegt, muss der Käufer 18 Jahre alt sein. Eine Waffenbesitzkarte braucht es auch dafür nicht.
Überschreiten Waffen den Maximalwert von 7,5 Joule, muss der Käufer 18 Jahre alt sein und über eine Waffenbesitzkarte verfügen.
Darf ich mit einer Anscheinswaffe draußen herumlaufen?
Nein. Anscheinswaffen unterliegen in Deutschland den Regeln zum sicheren Waffentransport und dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Das heißt: Eine Anscheinswaffe darf in der Öffentlichkeit beispielsweise nicht in der Hand oder in der Hosentasche getragen werden. Stattdessen muss die Anscheinswaffe in einem verschlossenen Behälter transportiert werden und darf nicht zugriffsbereit, also direkt nutzbar sein.
Anscheinswaffen dürfen nur auf privatem Gelände benutzt werden. Darüber hinaus können Behörden besondere Genehmigungen erlassen, beispielsweise wenn Schusswaffen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen öffentlich gezeigt werden.
Welche Strafen drohen, wenn ich eine Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit trage?
Wer eine Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit führt, begeht nach dem Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog kann diese mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Braucht es strengere Regelungen?
Dafür setzen sich Grüne und SPD im Münchner Rathaus ein. Sie haben den jüngsten Fall in München zum Anlass genommen, schärfere Regelungen im Umgang mit Softair-Waffen zu fordern. Täuschend echte Waffenimitate könnten zu lebensgefährlichen Verwechslungen führen. Die Fraktionen plädieren dafür, dass die Stadt sich gegenüber Bund, Freistaat und über den Deutschen Städtetag für eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen einsetzt.
"Spielzeug darf nicht mit einer echten Waffe zu verwechseln sein", sagt Serzan Celik (Grüne). Im Ernstfall blieben nur Sekunden, um die Situation einzuschätzen. "Der Vorfall in Schwabing zeigt, welche lebensgefährlichen Folgen diese Verwechslung haben kann." Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund, warum es täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen geben sollte, sagt die SPD-Stadträtin Lena Odell. "Sie sind potentiell eskalativ, wie der Vorfall in Schwabing tragisch gezeigt hat. Der beste Schutz vor Missverständnissen wäre eine entsprechende Gesetzesänderung."
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