Noch heute träumt Gudrun Stifter, dass sie getötet wird. Nachts kann sie wegen der Albträume kaum schlafen. Angefangen hat das alles 2020: Die damals 26-Jährige möchte nach Hause gehen. Doch dann wird sie plötzlich in der Wohnung festgehalten, erzählt sie. Das Zuhause gehört zu dem Zeitpunkt dem Täter. Er habe sie körperlich angegriffen und mehrfach vergewaltigt.
Nach einigen Stunden gelingt es ihr, sich im Bad einzusperren und die Polizei zu rufen. Einsatzkräfte stürmen die Tatwohnung und nehmen den Täter fest. Das Landgericht München II verurteilt ihn wegen zweier Vergewaltigungen, wobei eine als besonders schwer eingestuft wird.
Doch nach der Rettung beginnt für sie ein neuer Kampf. Sie soll die Kosten für die Tests auf sexuell übertragbare Infektionen (STI-Tests) selbst tragen. Seitdem setzt sie sich dafür ein, dass Krankenkassen zukünftig die Finanzierung übernehmen. Unterstützung erhält die 32-Jährige vom Bayerischen Landtag.
Hohe Dunkelziffer bei Vergewaltigungen
Allein in Bayern wurden im vergangenen Jahr mehr als 1.500 Vergewaltigungsfälle registriert [externer Link]. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen, viele Betroffene erstatten keine Anzeige. In Stifters Fall wurden Ermittlungen eingeleitet und sie wurde von der Kriminalpolizei zum Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) begleitet. Hier werden Spuren nach einer Vergewaltigung kostenlos dokumentiert und gesichert.
Betroffene entscheiden
Wenn Betroffene in der Rechtsmedizin der LMU ankommen, führen die Ärztinnen und Ärzte zunächst ein Gespräch mit ihnen. Dabei wird umfassend erklärt, was die Rechtsmedizin alles anbietet. "Aber was im Endeffekt durchgeführt wird, ist die Entscheidung der Betroffenen", sagt Barbara Stöttner, die als Rechtsmedizinerin an der Uni München arbeitet. Vergewaltigungsopfer können zum Beispiel einer körperlichen Untersuchung zustimmen, eine Fotodokumentation hingegen ablehnen.
Krankenkassen zahlen nicht immer
Eine Sache bietet die Rechtsmedizin der LMU jedoch nicht an: STI-Tests. Stifter ging nach der Rechtsmedizin daher zu einer Gynäkologin. Ein paar Tage später dann die Überraschung: Ihre Krankenkasse teilt ihr mit, dass sie die zusätzlichen Untersuchungen nicht zahlt. Stattdessen soll sie selbst die Kosten tragen, rund 160 Euro für die STI-Tests plus 35 Euro für die "Pille danach". Hinzu kamen außerdem etwa 280 Euro an Krankenhauszuzahlungen. "In so einer Situation fühlt man sich ziemlich hilflos", sagt Stifter.
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung dafür, dass STI-Tests nach sexuellen Übergriffen kostenfrei sind. Krankenkassen übernähmen die Kosten in der Regel nur, wenn Symptome vorlägen, sagt der Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CSU).
Zu den Symptomen zählen zum Beispiel Schmerzen beim Wasserlassen oder Juckreiz. Diese treten häufig erst nach mehreren Tagen auf. Manche STIs verlaufen aber auch asymptomatisch. Stifter hatte keine, deswegen sollte sie die Tests zahlen. Um das zu verhindern, wandte sie sich an mehrere Stellen und reichte schließlich einen Überprüfungsantrag bei ihrer Krankenkasse ein. Nach mehreren Monaten wurden ihr die Kosten zurückerstattet – das sei eine Einzelfallentscheidung, wie es hieß.
Kampf um Kostenübernahme
Damit andere Vergewaltigungsopfer nicht in die gleiche Situation kommen, setzt sich Stifter seitdem für eine bessere medizinische Versorgung ein. Mit einer Petition hat sie angestoßen, dass Krankenkassen "die Pille danach" immer nach einer Vergewaltigung bezahlen [externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt].
Ihr nächstes Ziel: STI-Tests sollen ebenfalls für alle Betroffenen kostenlos sein. Der Landtag in Bayern befürwortet das. Im März stimmte er einem Antrag zu. Demnach soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Krankenkassen die Kosten übernehmen. Und nun?
Kommt eine Reform?
Das Bundesgesundheitsministerium geht laut Anfrage davon aus, dass die Kosten bereits von den Krankenkassen übernommen werden. Es verweist darauf, dass Ärzte nach sexuellen Übergriffen eine Verdachtsdiagnose dokumentieren könnten, damit die Kosten übernommen werden. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass sie sich mit dem Thema befassen werde, und gesagt, dass sie glaube, dass "tatsächlich Handlungsbedarf" bestehe. Ob diese Position auch unter dem neuen Gesundheitsminister Carsten Linnemann gilt, ist bislang offen. Auf eine erneute Anfrage hat das Bundesgesundheitsministerium bisher nicht geantwortet.
Gudrun Stifter ist trotzdem zuversichtlich. "Ich hoffe nur, dass das möglichst bald geschieht", sagt sie. Sie möchte endlich mit diesem Kapitel abschließen können.
Dieser Artikel ist erstmals am 3. August 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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