Symbolbild: Ein Holstein Friesian Kalb steckt seinen Kopf durch ein Holzgitter in der Stallwand und schaut hinaus.
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Symbolbild: Ein Kalb schaut durch ein Holzgitter in der Stallwand
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Tiertransport mit 190 Kälbern gestoppt: So sind die Vorschriften

Tiertransport mit 190 Kälbern gestoppt: So sind die Vorschriften

Ein von der Polizei gestoppter Tiertransport war mit 190 Kälbern beladen, die teils mit dem Rücken an die Decke stießen. In Bayern kommen immer wieder Verstöße gegen tiergerechte Vorgaben vor. Welche Regeln für die Transporte gelten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A94 bei Anzing im Landkreis Ebersberg hat die Polizei am Montagabend einen Tiertransporter gestoppt. Dieser war mit 190 Kälbern beladen und nach Angaben der Polizei nicht für einen solchen Transport zugelassen. Er war zu klein für die Tiere: Die Kälber stießen teilweise mit dem Rücken an die Decke.

Der Fahrer habe außerdem die Fahrerkarte einer anderen Person benutzt und damit gegen die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten verstoßen. Und er fuhr mit dem Transporter mehrfach zu schnell. Laut Polizei waren es streckenweise mehr als 100 Stundenkilometer, erlaubt gewesen wären für dieses Fahrzeug 80 Stundenkilometer.

Tierschützer warnen: Vorfälle dieser Art sind kein Einzelfall

Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz von der Tierschutzorganisation PETA Deutschland überrascht der Vorfall in Anzing nicht. Solche Missachtungen der "bereits marginalen Regelungen" seien ihrer Meinung nach in Deutschland, der EU sowie im EU-Ausland an der Tagesordnung. Jeder Transport sei für Tiere mit Stress verbunden. Sie seien oft über viele Stunden und ohne genug Wasser in engen Transportern. PETA beobachte, dass sich Tiere unter diesen Umständen manchmal gegenseitig verletzen oder sogar sterben.

Auch der Bayerische Bauernverband kritisiert den Vorfall in Anzing als "nicht akzeptabel". Landwirtinnen und Landwirte könnten besser auf die Transportbedingungen achten, wenn sie ihre Tiere selbst transportierten. Sobald die Tiere aber durch andere Unternehmen weiterbefördert werden, hätten sie keinen Einfluss mehr auf die Bedingungen.

Transporte müssen nicht angemeldet werden

Tiertransporte in Bayern werden durch verschiedene Gesetze geregelt, und zwar sowohl auf EU-, Bundes- und Landesebene, vor allem im Bereich Tierschutz und Straßenverkehr. Daraus ergeben sich verschiedene Anforderungen, je nachdem, wer welche Tiere transportieren möchte. So muss laut Landratsamt München zum Beispiel eine "Transportunternehmerzulassung" beim zuständigen Landratsamt beantragt werden, wenn Wirbeltiere wie Schafe oder Rinder in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit mehr als 65 Kilometer transportiert werden sollen. Dafür müssen die Antragsteller eine passende Ausbildung nachweisen, wie eine Ausbildung zur Landwirtin, zum Pferdewirt oder in der Tiermedizin.

Das Veterinäramt Ebersberg, in dessen Zuständigkeitsbereich der Vorfall am Montag fällt, erklärte nach Anfrage des BR, dass solche Transporte jedoch nicht im Voraus bei ihnen angemeldet werden müssen. Von Verstößen würde das Amt erst nachträglich von der Polizei erfahren.

Kontrollen nur als Stichprobe

Die Kontrolle von Tiertransporten erfolgt laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nur stichprobenartig und anlassbezogen durch die Polizei. Diese verfüge über spezialisierte Beamte und arbeite eng mit den Veterinärämtern zusammen.

Entdeckt die Polizei Verstöße gegen die geltenden Vorschriften, kann den Verantwortlichen die Erlaubnis für Tiertransporte entzogen werden. Je nach Schwere der Verstöße kann es auch zu Strafverfahren kommen. Im Sinne des Tierwohles sei es laut LGL außerdem wichtig, dass die Situation der Tiere vor Ort so schnell wie möglich verbessert wird, beispielsweise durch Abladen oder die Versorgung mit Wasser und Futter.

Zuletzt weniger Verstöße in Bayern

Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben kommen auch in Bayern immer wieder vor. Laut dem Bayerischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz handelt es sich dabei meistens um den "Transport transportunfähiger Tiere, fehlende oder unzureichende Dokumente bzw. Transportpapiere sowie Mängel bei der Transportpraxis".

Eine Sprecherin des Ministeriums teilte auf BR-Anfrage mit, dass die Häufigkeit an Verstößen bei Tiertransporten in den vergangenen drei Jahren abgenommen habe und "bayernweit durchschnittlich im mittleren zweistelligen Bereich" liege.

Fahrer aus Anzing droht Strafe

Im Fall des Kälbertransports in Anzing hat die Polizei ein Strafverfahren gegen den Fahrer und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Dieses Verfahren könnte dem Unternehmen laut Polizei ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro einbringen. Die Kälber wurden noch am Montagabend zum Abfahrtsort zurückgebracht.

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