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Mehrbettzimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

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Verfassungsgerichtshof: Mieten in Asylunterkünften sind ungültig

Verfassungsgerichtshof: Mieten in Asylunterkünften sind ungültig

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Mieten, die von Flüchtlingen in Asylunterkünften kassiert werden, für ungültig erklärt. Bisher müssen Flüchtlinge, sobald sie arbeiten und die Unterkunft eigentlich verlassen dürfen, Mieten bezahlen.

Bleiben Flüchtlinge, nachdem sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, gelten sie als sogenannte Fehlbeleger und müssen in den Mehrbettzimmern eine Art Miete bezahlen. 278 Euro pro Kopf und Monat sind das in Bayern. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun allerdings nicht geklärt, ob die Gebühr zu hoch ist, sondern die Richter haben lediglich bemängelt, dass für die Mieten in den Unterkünften keine ordnungsgemäße Kalkulation vorliegt.

Falsche Berechnungsgrundlagen

Das Gericht hat in seinem Urteil insbesondere klargestellt, dass bei der Berechnung der Mietgebühr Personalkosten nicht miteinbezogen werden dürfen – wie sie etwa bei der Betreuung der Bewohner, der Bewachung der Unterkünfte oder für die Verwaltung anfallen. Auch für Überkapazitäten dürfen die Flüchtlinge nicht zur Kasse gebeten werden.

Grüne: Ungerechte Unterkunftsgebühren

Die Grünen im Bayerischen Landtag reagieren zufrieden: "Wir freuen uns (...), dass die viel zu hohen und ungerechten Unterkunftsgebühren in Bayerns Flüchtlingsunterkünften gekippt wurde", so die asyl- und integrationspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Christine Kamm. Sie fordert die CSU-Regierung auf, die Bescheide aufzuheben und die Gebühren zurückzuerstatten.