Phil Hackemann, der bayerische EU-Spitzenkandidat der FDP
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#Faktenfuchs zur BR Wahlarena: Der FDP-Kandidat im Faktencheck

#Faktenfuchs zur BR Wahlarena: Der FDP-Kandidat im Faktencheck

Kontrollen der bayerischen Grenzpolizei hält er für inakzeptabel. Und eine CO2-Steuer als Mittel im Kampf gegen den Klimawandel für sozial unverträglich. Was ist dran an den Aussagen des FDP-Kandidaten Phil Hackemann in der BR Wahlarena?

Von
Sophie Rohrmeier
Caroline von Eichhorn

Über dieses Thema berichtet: BR24 Wahlarena am .

Zu den BR Wahlarenen am 15. und 22. Mai prüft der #Faktenfuchs Behauptungen der Gäste. Neben denen des FDP-Politikers auch die der AfD, Freien Wähler, Linken, CSU, SPD und Grünen.

1. Behauptung: Ist eine CO2-Steuer sozial unverträglich?

In der BR Wahlarena in Passau sagte Phil Hackemann, dass eine CO2-Steuer, also eine Umweltsteuer auf Kohlendioxid und andere Treibhausgase, insbesondere Menschen mit niedrigerem Einkommen unverhältnismäßig stark belasten würde. Sein Wortlaut:

"Wir wollen keine CO2-Steuer, weil sie nicht sozialverträglich ist. Sie wird jetzt diskutiert, weil SPD und Grüne neue Steuereinnahmen wollen. Der Haushalt hat im Moment ein Loch, die Einnahmen sind nicht so wie erwartet - deswegen schlagen sie das vor. Wir wollen es sozialverträglich machen, wir setzen auf Innovation. Damit diejenigen die Klimawende bezahlen, die auch tatsächlich dafür verantwortlich sind. Und nicht die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt schon unter den hohen Strompreisen zu leiden haben." Phil Hackemann, FDP-Kandidat zur Europawahl, in der BR Wahlarena, Minute 04:47

Phil Hackemann und die Liberalen schlagen statt einer CO2-Steuer den Ausbau des europäischen Emissionszertifikatehandels vor. Mehr Infos zu den Positionen sind auf der Webseite der FDP zu finden.

Ob eine CO2-Steuer sozialverträglich ist oder nicht, hängt von der Gestaltung ab, sagen Wirtschaftswissenschaftler, etwa Sonja Peterson, wissenschaftliche Geschäftsführerin am Institut für Weltwirtschaft Kiel und Andreas Haufler von der Ludwig-Maximilians Universität München. Da es für Deutschland bislang keinen konkreten Gesetzesentwurf gebe, lasse sich das noch nicht sagen. Haufler erklärt, wie eine CO2-Steuer sozialverträglich umgesetzt werden könnte.

"Man muss nur den Gesamtertrag der Steuer an die Haushalte zurück ausschütten und zwar so, dass jeder den gleichen Betrag gutgeschrieben bekommt. Dann gewinnen die sozial Schwachen sogar, weil sie weniger CO2 verbrauchen und daher weniger Steuern bezahlen, als sie zurück erhalten. So macht es auch die Schweiz." Andreas Haufler

Oliver Holtemöller, Wirtschaftswissenschaftler von der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg sagt, das die Sozialverträglichkeit kein relevantes Kriterium für eine CO2-Steuer sein sollte.

"Das ist nämlich schon der Lenkungseffekt. Für den sozialen Ausgleich braucht man andere Instrumente." Oliver Holtemöller

Neue Berechnungen des Mercator Institute for Global Commons and Climate Change (MCC) zeigen: eine CO2-Steuer wäre möglich ohne eine höhere Belastung der Haushalte, wenn den Bürgern ein einheitlicher Pro-Kopf-Beitrag zurückgegeben würde.

Anderen Ländern ist die CO2-Steuer unterschiedlich sozialverträglich gelungen.

Frankreich: Proteste der Gelbwesten

In Frankreich hat der Versuch der Regierung, die CO2-Steuer von 7 Euro pro Tonne CO2 auf 44,60 Euro zu erhöhen, Proteste der Gelbwesten entzündet. Präsident Emmanuel Macron hat die Erhöhung deshalb ausgesetzt. In Frankreich war kein Ausgleich für die Steuer vorgesehen, sprich: Sie hätte die ärmeren Schichten stärker belastet als die Wohlhabenden. Der Zeitpunkt der Erhöhung war auch deswegen ungünstig gewählt, weil gleichzeitig weitere Belastungen auf Geringverdiener zukamen: weniger Wohngeld, mehr Tabaksteuer und Sozialbeiträge. "In Frankreich wurde die CO2-Steuer zur Sanierung des Staatshaushaltes genutzt. Wichtig ist aber, dass man sie an die Bürgerinnen und Bürger zurückverteilt, nur dann kann sie sozial verträglich gestaltet werden. So ist das nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Schweden gemacht worden", sagt Murielle Gagnebin, eine Projektmanagerin, die die französische CO2-Steuer für die Denkfabrik Agora Energiewende analysiert hat.

„Eine CO2-Steuer ist sozial ausgewogen, wenn die CO2-Aufschläge auf Treibstoffe, Heizöl und Erdgas an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Wir schlagen hierfür einen Klima-Bonus von 100 Euro pro Kopf und Jahr für 80 Prozent der Bevölkerung vor, nämlich diejenigen mit mittlerem und geringem Einkommen. Zudem wird in unserem Vorschlag die Stromsteuer auf nahe Null gesenkt, ein Härtefall-Fonds eingerichtet und es werden großzügige Förderungen für Investitionen von Haushalten in Klimaschutz gezahlt. Eine durchschnittliche, vierköpfige Familie würde dadurch im Jahr 500 Euro zurückerstattet bekommen. Das ist mehr als sie an CO2-Steuern bezahlen müsste.“

Nachlässe in der Schweiz

In der Schweiz ist die Abgabe sozialverträglicher gelöst worden - mittels eines Nachlasses, wie ihn auch Andreas Haufler vorschlägt: Dort werden die Einnahmen aus der CO2-Steuer zum großen Teil an die Bevölkerung und auch an Unternehmen zurück verteilt. Das Aufkommen der "Lenkungsabgabe" fließt zu zwei Dritteln über die Krankenversicherung an die Haushalte zurück, ein Drittel geht in Programme zur energetischen Gebäudesanierung.

Eine Frage der Gestaltung

Der Blick in die anderen Länder zeigt also, dass die Sozialverträglichkeit von der Umsetzung der CO2-Steuer abhängt. Eine Studie von David Klenert und weiteren Wissenschaftlern hat Vor- und Nachteile verschiedener Verwendungen der CO2 Steuer untersucht, unter anderem in Australien, Norwegen, Schweden, Frankreich und der Schweiz. Bezüglich der Sozialverträglichkeit kommt die Studie zum Ergebnis, dass gezielte Transfers an besonders betroffene Bevölkerungsgruppen gefolgt von Pro-Kopf-Klimadividenden am sozialverträglichsten sind.

2. Behauptung: Sind die bayerischen Grenzkontrollen illegal?

Klare Position bezog Phil Hackemann, bayerischer Spitzenkandidat der FDP für die Europawahl, in der BR Wahlarena in Bezug auf die Grenzkontrollen in Bayern. Er stellte die Behauptung auf, diese seien rechtswidrig.

"Gleichzeitig kann ich es auch nicht akzeptieren, dass wir weiterhin nationale Grenzkontrollen jetzt wieder haben, auch an der bayerischen Grenze, die im Übrigen rechtswidrig und reine Symbolpolitik sind". Phil Hackemann, FDP-Kandidat zur Europawahl, in der BR Wahlarena Minute 42:46

Ob Hackemanns Aussage stimmt, ist aktuell noch nicht eindeutig zu beantworten.

Bayern verständigte sich mit dem Bund über eine Aufgabenteilung. Im Juli 2018 gab es eine Absprache der zuständigen Behörden mit dem Ziel, alle geltenden Gesetzte ausreichend zu berücksichtigen. Der Landespolizeipräsident der Bayerischen Polizei, die zuständige Abteilungsleiterin des Bundesinnenministeriums und der Präsident des Bundespolizeipräsidiums vereinbarten: "Eine Grenzkontrolle in diesem Zusammenhang kann auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei auch durch die Bayerische Polizei erfolgen. Die Durchführung dieser Grenzkontrollen erfolgt eigenständig, nach den Maßgaben der Bundespolizei."

Dieses Dokument berücksichtigten nach eigenen Angaben auch die zwei Staatsrechtler, die im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen ein Rechtsgutachten erstellten. Die beiden Gutachter Thorsten Kingreen und Sophie Schönberger prüften die Vereinbarkeit der landesgesetzlichen Regeln über die bayerische Grenzpolizei mit dem Grundgesetz. Sie kamen – trotz der erwähnten Vereinbarung zwischen Land und Bund - zu dem Schluss, dass die seit Herbst 2015 wieder eingeführten Grenzkontrollen rechtswidrig seien.

Die Grünen im bayerischen Landtag klagen auf Basis dieses Gutachtens und mit Hilfe dieser beiden Juristen gegen die bayerische Grenzpolizei. „Denn Grenzschutz ist Bundessache", erklärte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze – in Übereinstimmung mit dem Gutachten. Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs steht allerdings noch aus.

Die EU-Kommission bleibt vage

In einer Parlamentarischen Anfrage wollte die EU-Abgeordnete Nadja Hirsch (FDP) von der EU-Kommission wissen, wie sie zu den Grenzkontrollen in Bayern stehe. "Die Kommission verfolgt jede Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen aufmerksam und steht in ständigem Kontakt mit den betreffenden Mitgliedstaaten, damit - im Einklang mit den Empfehlungen der Kommission vom Mai und vom September 2017 - unter anderem der freie Personenverkehr und der grenzüberschreitende Handel möglichst wenig eingeschränkt werden", heißt es in der Antwort.

Das Parlament sieht vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen - in welcher Aufgabenteilung auch immer - als letztes Mittel an und fordert die sofortige Aufhebung, sobald die Ursachen dafür ausgeräumt sind. Das wird deutlichen in den Änderungsvorschlägen des Parlaments zu einem Gesetzentwurf der Kommission.

In der BR Wahlarena formulierte Hackemann den Vorschlag der FDP: "Wir fordern stattdessen einen gemeinsamen europäischen Grenzschutz", so der EU-Kandidat. Dort sollten die Menschen an der Grenze registriert und nach einem geordneten Verfahren in Europa verteilt werden. "Und natürlich ist es auch so: Die Menschen, die keinen Anspruch auf Schutz haben, müssen auch wieder zurückgebracht werden."

Auch die Kandidatin der Freien Wähler, Ulrike Müller, sagte in der BR Wahlarena, sie sei dafür, dass das Schengen-Abkommen auch in Bayern wieder gelte. Die Grünen im bayerischen Landtag klagen gegen die bayerische Grenzpolizei.

Fazit

Ob die CO2-Steuer sozialverträglich ist oder nicht, lässt sich für Deutschland noch nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Mit der Behauptung, eine bayerische Grenzpolizei sei rechtswidrig, hat FDP-Kandidat Hackemann grundsätzlich recht. Konkret aber haben sich Bayern und Bund auf ein Vorgehen geeinigt, das die Kontrollen ermöglicht.

Anmerkung der Redaktion: Zur konkreten Rollenverteilung zwischen Bund und Bayern im Blick auf die Grenzkontrollen gab es im Artikel eine Präzisierung.

Zu den BR Wahlarenen am 15. und 22. Mai prüft der #Faktenfuchs Behauptungen der Gäste. Neben denen des FDP-Politikers auch die der AfD, Freien Wähler, Linken, CSU, SPD und Grünen.