Polizeibeamte sichern eine Demonstration der Bewegung "Es reicht!" in Hannover.
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Passt Herzgeste auf Demo zur Neutralitätspflicht der Polizei?

Passt Herzgeste auf Demo zur Neutralitätspflicht der Polizei?

Das Foto einer Polizistin auf der Querdenken-Demo in Kassel sorgt für Debatten im Netz und steht exemplarisch für den Vorwurf, die Polizei würde rechts und links verschieden behandeln. Ein #Faktenfuchs.

"Schützt unsere Kinder vor diesem Wahnsinn!" steht auf dem Schild einer Teilnehmerin der Corona-Demonstration in Kassel Ende März. Eine Maske trägt sie nicht, berührt aber mit ihrer Hand eine Polizistin, die mit ihren Fingern ein Herz formt und sich scheinbar in Richtung der Demonstranten wendet.

Diese Szene sorgte im Netz für Kritik; die Polizistin würde gegen die Neutralitätspflicht verstoßen. Auch Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen, äußerte sich in einem Tweet zu dem "verstörenden Foto" und kritisierte die Polizeibeamtin dafür, mit einer Demonstrantin zu sympathisieren, die offensichtlich gegen die gerichtlichen Auflagen verstoße.

Ramelows Kritik reiht sich in die immer lauter werdenden Stimmen im Netz ein, die der Polizei vorwerfen, nicht hart genug bei Querdenken-Demonstrationen durchzugreifen. Der Vorwurf: Die Polizei messe mit zweierlei Maß.

Applaus für die #PolizistinMitHerz aus der Querdenken-Bewegung

Neben den kritischen Stimmen zur Herzgeste der Polizistin auf der Demo in Kassel - unter anderem von der Polizei Nordhessen, das für die Beamtin zuständig ist - gab es im Netz unter dem Hashtag #PolizistinMitHerz auch viel Applaus für die Polizistin, vor allem aus den Reihen der Querdenken-Bewegung. Ein User schrieb auf Twitter: "Es gibt doch noch Polizisten mit Charakter. Danke, Sie machen mir Hoffnung." Ein anderer schrieb an die Polizei Nordhessen gerichtet: "Die rettet euch gerade, was die Sympathiepunkte in der Bevölkerung angeht." Die Polizei Nordhessen hatte zuvor erklärt, Verhalten, das gegen das Neutralitätsgebot der Polizei verstoße, oder daran Zweifel aufkommen lasse, sei nicht akzeptabel.

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Ein AfD-Politiker vergleicht in seinem Tweet die Herzgeste der Polizistin Kassel mit dem Kniefall dreier Polizisten auf einer Demo in Köln.

Vergleich mit Kniefall bei Black-Lives-Matter-Demo

Der AfD-Politiker Christian Breu teilte daraufhin ein Bild, auf dem er die Herzgeste der Polizistin in Kassel neben das Foto eines Kniefalls dreier Polizisten auf einer Black-Lives-Matter-Demonstration im vergangenen Jahr in Köln stellte. Dazu schrieb er, der Polizistin dürfe "kein Haar gekrümmt werden", weil der Kniefall für die Beamten in Köln auch kein Disziplinarverfahren zur Folge hatte.

Auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, beklagte auf dem rechtskonservativen Meinungsblog "Tichy’s Einblick", es werde mit zweierlei Maß gemessen. "Ob es Polizeikräfte, Künstler oder sonstwer ist, jeder darf alle Zeichen setzen, gerne auch öffentlich, wenn sie nur dem politischen Mainstream entsprechen", so Wendt. Alles andere werde rigoros bekämpft und den Betroffenen unlauteres Verhalten unterstellt.

Was ist die Neutralitätspflicht?

Beamte sind gesetzlich dazu verpflichtet, privat und im Dienst ihre Neutralität zu wahren. Das bedeutet, dass sie zwar ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen können, aber bei politischer Betätigung eine möglichst große Zurückhaltung wahren müssen, privat und besonders im Dienst. "Eine Verquickung von dienstlicher Funktion und politischer Haltung, die muss vermieden werden", sagt Rafael Behr, Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg dem #Faktenfuchs.

Genau das sei aber sowohl bei der Querdenken-Demo in Kassel als auch bei der Black-Lives-Matter-Demo in Köln passiert – beide seien ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, so Behr.

Der Arbeitsrechtler Hans-Hermann Aldenhoff von der Anwaltskanzlei Simmons und Simmons betont, dass Beamte sich dazu verpflichteten, die verfassungsmäßige Grundordnung zu verteidigen - und sieht genau darin auch den Unterschied zwischen den beiden Szenen in Kassel und Köln. Die Polizistin auf der Querdenken-Demo habe mit Querdenkern sympathisiert, die durch das Nicht-Einhalten der Corona-Regeln gegen geltendes Recht verstießen. Als Polizeibeamtin müsse sie aber eben dieses Recht verteidigen, selbst, wenn sie privat anderer Meinung sei, so Aldenhoff. "Das Niederknien des Beamten in Köln hingegen ist eine Geste für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung, entspricht also dem Grundgesetz und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden", sagt Aldenhoff. "Ob eine letztlich auch politische Geste trotz der guten Absicht für einen Beamten klug ist, ist eine andere Frage."

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht?

Für die Polizeibeamten, die den Kniefall in Köln machten, hatte dieser Verstoß kaum Konsequenzen. Ein Sprecher der Polizei Köln ordnet ihn im Gespräch mit dem #Faktenfuchs als "spontane Entscheidung zu einem emotionalen Thema" ein. Eine Strafe oder ein Disziplinarverfahren habe es nicht gegeben. Stattdessen habe man das Gespräch mit den Beamten gesucht, sie an die Neutralitätspflicht erinnert - "und dann war es auch gut", so der Sprecher.

Welche Konsequenzen ihre mögliche Sympathiebekundung mit den Querdenkern für die Polizistin aus Hessen hat, ist noch nicht klar. Zuständig ist das Polizeipräsidium Osthessen. Dort wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, in dem nun das Zustandekommen der Fotografie und die Beweggründe der Beamtin zu klären seien. Dann erst könne beurteilt werden, ob es sich um eine Dienstpflichtverletzung gehandelt habe - und welche Konsequenzen es für die Beamtin geben werde. Das teilt das Polizeipräsidium Osthessen dem #Faktenfuchs auf Anfrage mit.

Je nach Schwere des Verstoßes sind laut dem Polizeiwissenschaftler Behr verschiedene Konsequenzen möglich: Eine Rüge, eine Abmahnung oder ein Eintrag in die Personalakte blieben meist folgenlos. Danach seien Gehaltskürzungen möglich oder sogar die Suspendierung, bei besonders schweren Verstößen gegen die Neutralitätspflicht. Im Falle der Polizistin aus Hessen käme das aber nicht in Frage, vermutet Behr.

Laut Arbeitsrechtler Aldenhoff sei es "absolut nachvollziehbar", dass ein Disziplinarverfahren gegen die Polizeibeamtin eingeleitet wurde. Dabei handele es sich aber auch um Symbolpolitik. Die Herzgeste der Beamtin schätzt er zwar als unklug ein, aber nicht als gravierenden Fehltritt. "Das ist ein politisches Thema und weniger ein juristisches", sagt er dem #Faktenfuchs.

Querdenken-Bewegung instrumentalisiert Foto

In welchem Kontext die Polizeibeamtin die Geste gemacht hat, ist allein durch das Foto nicht ersichtlich, deshalb auch die Ermittlung. Allerdings werde das Foto von der Querdenken-Bewegung mit großer Häme und Engagement instrumentalisiert, sagt Polizeiwissenschaftler Behr dem #Faktenfuchs. Davor wolle sich der Staat schützen - dass bestimmte Gruppen sagten: "Die Polizei steht auf unserer Seite." Deswegen sei die Geste nicht ganz unschuldig.

"Wenn man meint, eine Geste setzen zu wollen, muss man sich bewusst sein, wie sie interpretiert wird", stimmt Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei zu. Er gibt außerdem zu bedenken, die Querdenken-Bewegung stehe nicht nur für eine Ablehnung des Infektionsschutzgesetzes, "sondern auch dafür, dass sie eigentlich eine ganz andere staatliche Ordnung will". In einigen Bundesländern wird die Bewegung bereits vom Verfassungsschutz beobachtet. Es dürfe nicht in Frage gestellt werden, dass Polizeibeamte für die verfassungsgemäße Ordnung einstehen.

Hinzu kommt, dass die Polizei immer in der Gefahr schwebt, von politischen Bewegungen instrumentalisiert zu werden, sagt Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bunds deutscher Kriminalbeamter. Zugleich sei sie aber häufig von Systemkritik betroffen. Grundsätzlich würden sich folglich Zustimmungs- oder Ablehnungsbekundungen einzelner Beamter verbieten, sagt Fiedler dem #Faktenfuchs.

Konnte die Polizistin ihre Aufgabe weiter erfüllen?

Für die Ermittlungen wird auch wichtig sein, ob die Funktionsfähigkeit der Polizistin in dem Moment eingeschränkt war. Die Polizistin schaue offensichtlich jemanden direkt an, so Behr. "Wenn ich gegenüber einer Demonstrations-Teilnehmerin, die gegen Regeln verstößt, meine Sympathie bekunde, dann bin ich im nächsten Moment eingeschränkt, wenn es heißt, ich muss ihre Personalien wegen einer Ordnungswidrigkeit aufnehmen", so Behr.

Beim Kniefall der Polizisten auf der Black-Lives-Matter-Demo sei das anders. Dabei handele es sich um eine weltumspannende Geste, die auch von Polizisten gemacht werde, um Solidarität mit den Opfern von Polizeigewalt auszudrücken - "ganz generell", so Behr. Da sie sich nicht an eine einzelne, bestimmte Person richtete, kämen die Beamten auch nicht in eine Situation, in der sie bei der Ausführung ihrer Aufgabe eingeschränkt wären.

Fazit

Die Neutralitätspflicht von Polizeibeamten wird eng ausgelegt, vor allem im Dienst. Die Herzgeste der Polizistin in Kassel kann als Verstoß dagegen ausgelegt werden – der Kniefall der Polizisten auf der Black-Lives-Matter-Demo in Köln aber auch. Der Unterschied ist: Die Intention des Kniefalls ist nach der Einschätzung von Experten mit der demokratischen Grundordnung vereinbar und dadurch weniger ein Problem.

Die Herzgeste der Polizistin auf der Demonstration in Kassel kann zumindest missverständlich interpretiert werden – und wird von der Querdenken-Bewegung instrumentalisiert. Sie richtet sich außerdem offensichtlich an eine bestimmte Demonstrationsteilnehmerin. Die Polizistin könnte deshalb im nächsten Moment in ihrer Aufgabe als Polizistin eingeschränkt sein - etwa, wenn sie deren Personalien wegen einer Ordnungswidrigkeit aufnehmen muss.

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