Asylbewerber in der EU können künftig in Drittstaaten abgeschoben werden
Die Europäische Union verschärft ihr Asylrecht: Die Mitgliedstaaten haben zum einen beschlossen, dass Asylbewerber auch in andere Staaten als ihr Heimatland abgeschoben werden können. Dafür wurde zum anderen eine Liste sicherer Herkunftsländer gebilligt. Geflüchtete müssen in Zukunft selbst nachweisen, warum sie in ihrem Heimatland in Gefahr sind.
Sendung: BR24 Nachrichten, 23.02.2026 12:15 Uhr
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