Ausnahmen vom Mindestlohn sind auch für Saisonarbeiter rechtlich nicht möglich

Auch Saisonarbeiter - etwa in der Landwirtschaft - müssen den gesetzlichen Mindestlohn bekommen: Ausnahmen sind rechtlich nicht möglich, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt hat. Es war von Ressortchef Rainer mit einer Prüfung beauftragt worden. Rainer hatte sich offen gezeigt für die Forderung des Bauernverbands, Saisonarbeitern nur 80 Prozent des Mindestlohns zu zahlen. Dies würde aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz verstoßen, so das Ergebnis der Prüfung.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 15.07.2025 16:00 Uhr

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