Bayern sieht keinen Handlungsbedarf bei streunenden Katzen

München: Im Umgang mit streunenden Katzen sieht der Freistaat keinen Handlungsbedarf. Wie die Staatsregierung dem BR bestätigt hat, ist keine landesweite Katzenschutzverordnung geplant - und damit keine bayernweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen. Zuvor hatten Tierschützer genau diese Maßnahmen angeregt - auch zugunsten der Tierheime, die über hohe Belastungen klagen. In ganz Bayern leben Schätzungen zufolge etwa 300.000 streunende Katzen. Die dafür zuständigen Städte und Landkreise können Katzenschutzverordnungen erlassen, wenn sie das wollen. In Regensburg zum Beispiel werden streunende Katzen per Mikrochip erfasst - kastriert werden sie dort aber nicht. Tierschützern zufolge haben etwa 90 Prozent der Kommunen keine solchen Katzenschutzverordnungen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 09.08.2025 17:00 Uhr

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