Bundesgericht hebt Urteil im Aschauer Mordfall Hanna auf

Aschauer Mordfall Hanna muss neu verhandelt werden: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Beschuldigten aufgehoben. Der damals 22-Jährige war ursprünglich zu neun Jahren Haft verurteilt worden, weil er laut Urteil Hanna bewusstlos geschlagen und dann in einen Bach geworfen haben soll. Der BGH bezieht sich in seinem Beschluss auf einen abgelehnten Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin. Anlass für den Befangenheitsantrag war laut Verteidigerin eine E-Mail der Richterin an die Staatsanwaltschaft, in der sie schon vor dem Urteil andeutete, dass sie von einem Schuldspruch gegen den Angeklagten ausgehe.

Sendung: BR24 Nachrichten, 16.04.2025 17:15 Uhr

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