Bundeskabinett beschließt, Verkauf von Lachgas zu beschränken

Die Bundesregierung hat ein Verbot von Lachgas und sogenannten K.O.-Tropfen auf den Weg gebracht. Künftig wird damit der Handel solcher K.O-Tropfen beschränkt. Täter machen damit andere wehrlos, um sie auszurauben oder zu vergewaltigen. Und Lachgas wird für Kinder und Jugendliche verboten. Eigentlich ist Lachgas ein Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen, inzwischen aber vor allem als Partydroge bekannt.

Sendung: BR24 Nachrichten, 02.07.2025 11:45 Uhr

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