Europäischer Gerichtshof setzt Hürden für Listen sicherer Herkunftsländer

Die EU-Mitgliedstaaten können nur dann solche Listen festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist, argumentieren die Richter in Luxemburg. Zwei Staatsangehörige aus Bangladesch waren gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge vor Gericht gezogen. Sie beanstanden eine Liste Italiens, auf der ihr Herkunftsland steht. Italiens Ministerpräsidentin Meloni kritisiert das Urteil. Die Entscheidung schränke den ohnehin begrenzten Handlungsspielraum der EU-Mitglieder bei der Asylpolitik weiter ein.

Sendung: Bayern 1 Nachrichten, 01.08.2025 12:00 Uhr

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