Verbraucherschützer klagen gegen Handgepäck-Gebühren

Berlin: Die Verbraucherzentralen haben mehrere Billigflieger wegen deren Gebühren für Handgepäck verklagt. Aus ihrer Sicht kassieren die Fluggesellschaften unzulässige Gebühren, täuschen damit die Verbraucher über die Flugpreise und verstoßen gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof hatte vor Jahren schon erklärt, dass Handgepäck keine Zusatzleistung ist, sondern unverzichtbarer Teil der Beförderung ist. Trotzdem lassen viele Fluggesellschaften nur sehr kleine Gepäckstücke als kostenloses Handgepäck zu. Deswegen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen Klage gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines eingereicht. Außerdem fordern sie die EU auf, klare Vorgaben zu machen, wie groß kostenloses Handgepäck sein darf.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 02.08.2025 02:00 Uhr

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