Landeshauptstadt hält Hochhaus-Bürgerbegehren für unzulässig

Münchner Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig: Das hat ein Sprecher auf BR-Anfrage bestätigt. Mit dem Begehren "Hochhaus-Stopp" wollen die Initiatoren den Bau von zwei 155 Meter hohen Wolkenkratzern an der Paketposthalle verhindern. Sie fordernm die Höhe der Türme auf maximal 60 Meter zu begrenzen. Das würde den Abwägungsspielraum der Stadt unzulässig beschneiden, argumentieren die Juristen der Landeshauptstadt.

Sendung: BR24 Nachrichten, 24.04.2025 21:00 Uhr

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