Landeshauptstadt hält Hochhaus-Bürgerbegehren für unzulässig

München: Die Verwaltung der bayerischen Landeshauptstadt hält ein Bürgerbegehren für die Höhenbegrenzung von Gebäuden für unzulässig. Das hat ein Sprecher auf BR-Anfrage bestätigt. Mit dem Begehren "Hochhaus-Stopp" wollen die Initiatoren den Bau von zwei 155 Meter hohen Wolkenkratzern an der Paketposthalle verhindern. Sie fordern, die Höhe der Türme auf maximal 60 Meter zu begrenzen. Das würde den Abwägungsspielraum der Stadt unzulässig beschneiden, argumentieren die Juristen der Landeshauptstadt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 24.04.2025 22:00 Uhr

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