Schufa darf Daten über längeren Zeitraum speichern
Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen: Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Auskunftei kann also Zahlungsverzögerungen bis zu drei Jahre speichern, auch wenn die Forderung beglichen ist. In Einzelfällen könne auch eine kürzere Frist angemessen sein, so das Gericht. Die Klage eines ehemaligen Schuldners, die Daten früher zu löschen, muss nun neu vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt werden. Beide Seiten fordern vom Gesetzgeber klare Regelungen.
Sendung: BR24 Nachrichten, 18.12.2025 11:15 Uhr
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