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Artenschutz-Paket: Regierung zufrieden, Naturschützer noch nicht

Artenschutz-Paket: Regierung zufrieden, Naturschützer noch nicht

Vor drei Jahren hat der Bayerische Landtag ein Artenschutz-Paket beschlossen, nach viel Druck durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen". Die zuständigen Minister ziehen eine positive Bilanz – ÖDP, Grüne und Naturschützer sind aber schwer irritiert.

"Drei Jahre Artenschutz auf Top-Niveau", "neues Zeitalter", 80 Prozent der Arbeitsaufträge erledigt: Laut Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) läuft es prächtig bei der Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen". Auf Hochtouren gehe es voran, bilanziert der Minister. Als Beispiele nennt er den millionenschweren Streuobstpakt, inzwischen fast 25.000 Hektar Blühflächen im Freistaat, mehr Flächen im Vertragsnaturschutz und vieles mehr.

"Wir wollen blühende Bänder durch Bayern ziehen", erneuert Glauber ein altes Versprechen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Und er kündigt an: "Wir wollen den Artenschwund in Bayern stoppen." Erfolgreich angelaufen ist laut Glauber unter anderem der geplante Biotopverbund – ein Netz von Biotopen, in dem bestimmte Arten gut oder überhaupt überleben können.

Biotope: Scharfe Kritik von Grünen und Bund Naturschutz

Ganz anders sehen das Grüne und Bund Naturschutz, beide Unterstützer des erfolgreichen Volksbegehrens mit rund 1,7 Millionen Unterschriften. Beim Biotopverbund fehlten konkrete Karten und Qualitätskriterien, sagt Bayerns Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann. Er wittert Schönrechnerei: "Draußen in der Landschaft hat sich faktisch nichts am Biotopverbund getan."

Laut Christine Margraf vom Bund Naturschutz wurde in Bayern kein einziger Biotopverbund neu geschaffen, der direkt im Zusammenhang mit dem Artenschutz-Volksbegehren steht. "Es werden derzeit lediglich bereits bestehende Flächen rechnerisch aufaddiert, um die Ziele auf dem Papier zu erreichen." Margrafs Fazit ähnelt jenem der Grünen: Glaubers Aussagen seien "Augenwischerei".

Öko-Landbau: In acht Jahren von 13 auf 30 Prozent?

Noch ein Ziel des Volksbegehrens, das die Staatsregierung übernommen hat: In acht Jahren sollen 30 Prozent der bayerischen Agrarflächen ökologisch bewirtschaftet werden. Aktuell sind es 13 Prozent. Bayern sei "führend im Öko-Landbau" und "auf einem guten Ausbaupfad", betont Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). Der ÖDP und anderen geht es dagegen nicht schnell genug auf dem Weg zu mehr ökologisch bewirtschafteten Flächen.

Für die ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker, auch Beauftragte des Volksbegehrens, ist es generell nicht verwunderlich, dass die beiden Minister ihre eigene Arbeit loben – die Staatsregierung sei aber erst durch das ÖDP-Volksbegehren zum Artenschutz gezwungen worden.

Richard Mergner vom Bund Naturschutz spricht sogar von "blankem Hohn": Es sei völlig unklar, ob sich die Situation der Arten wirklich verbessert habe. Mergner verweist auf "weiter massiven Flächenverbrauch, Abschussforderungen für Fischotter und Wolf und die Blockade der ökologischen Verbesserungen in der Agrarpolitik".

Trägerkreis kündigt "realistische Bewertung" an

Die Annahme des Volksbegehrens im Landtag jährt sich am 17. Juli zum dritten Mal, also nächste Woche Freitag. Scharfe Kritik übt der Trägerkreis des Volksbegehrens deshalb nicht nur am Inhalt, sondern auch am Zeitpunkt der Minister-Bilanz. "Üblicherweise kontrolliert der Aufgabensteller, ob die Hausaufgaben erfüllt wurden", betonen die Mitglieder des Trägerkreises. Deshalb wollen sie pünktlich zum genauen Jahrestag Ende nächster Woche ihre Bilanz vorstellen – mit einer "realistischen Bewertung des Erreichten".

Die nicht im Landtag vertretene ÖDP, die Grünen, der Bund Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz und ihre Unterstützer hatten 2019 das Volksbegehren "Rettet die Bienen" initiiert - zunächst gegen den Widerstand von Staatsregierung und Bauernverband. Aufgrund der großen Beteiligung gaben CSU und Freie Wähler schließlich ihren Widerstand auf. Sie nahmen im Juli 2019 den Gesetzentwurf des Volksbegehrens an - und verabschiedeten ein eigenes Begleitgesetz mit weiteren Maßnahmen und Präzisierungen. Seitdem ringen Staatsregierung und die Initiatoren immer wieder um die Deutungshoheit, inwiefern die Umsetzung auf einem guten Weg ist.

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