(Symbolbild) Rettungswagen mit Blaulicht
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(Symbolbild) Bei einem Schulbusunfall in Jettingen-Scheppach gab es

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Auto streift Schulbus bei Jettingen – elf Kinder verletzt

Auto streift Schulbus bei Jettingen – elf Kinder verletzt

Kurz vor den Pfingstferien ist es im schwäbischen Jettingen-Scheppach zu einem Unfall mit einem voll besetzten Schulbus gekommen. Elf Kinder und zwei Erwachsene wurden teils mittelschwer verletzt. Gegen eine 22-jährige Autofahrerin wird ermittelt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Am Freitagmorgen gegen 8 Uhr ist ein Auto mit einem voll besetzten Schulbus auf der Kreisstraße zwischen Jettingen und Wettenhausen im Landkreis Günzburg kollidiert. Die Polizei Schwaben Süd/West schildert den Hergang so: Zwei Autos überholten einen Lastwagen. Die Fahrerin des hinteren Fahrzeugs, eine 22-Jährige, konnte nicht mehr rechtzeitig einscheren. Ihr Auto streifte den entgegenkommenden Gelenkbus und prallte anschließend gegen ein weiteres Auto hinter dem Bus. Der 72-jährige Busfahrer versuchte auszuweichen – und fuhr gegen die Leitplanke.

Im Bus befanden sich 94 Kinder. Elf von ihnen im Alter zwischen elf und 15 Jahren wurden leicht bis mittelschwer verletzt. Auch die Unfallverursacherin erlitt mittelschwere Verletzungen. Ein weiterer Autofahrer kam mit leichten Blessuren davon. Der entstandene Sachschaden wird auf mindestens 150.000 Euro geschätzt.

Ersatzbus bringt Schüler weiter – Polizei prüft Vorwurf der Fahrlässigkeit

Der Unfall sorgte für einen Großeinsatz der Rettungskräfte. Unverletzte Kinder wurden ärztlich untersucht und anschließend mit einem Ersatzbus zur Schule oder nach Hause gebracht. Die Polizei ermittelt gegen die 22-jährige Autofahrerin wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Die Strecke war zeitweise gesperrt, ist inzwischen aber wieder freigegeben.

Anschnallpflicht in Schulbussen: Was gilt rechtlich?

Nach Unfällen mit Schulbussen stellt sich regelmäßig die Frage nach der Gurtpflicht. Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung besteht in Bussen keine generelle Anschnallpflicht, wenn sie als Linienverkehr gelten – was auf viele Schulbusse zutrifft. Bei Reisebussen oder speziell ausgerüsteten Schulbussen mit Sitzgurten hingegen gilt: Ist ein Gurt vorhanden, muss er genutzt werden. Ob im verunglückten Bus Gurte installiert waren, ist nicht bekannt.

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